Das Bundesfinanzministerium (BMF) will bereits ab dem
1. August 2006 die steuerliche Begünstigung von Biokraftstoffen abbauen.
Geplant ist offenbar eine Teilbesteuerung von Biodiesel
in Reinform und in Mischungen mit Biodiesel sowie von reinem Pflanzenöl für die
motorische Verwendung. Die Steuersätze sollen bei 10 Cent für reinen Biodiesel
und 15 Cent beigemischten Biodiesel bzw. für reines Pflanzenöl liegen.
Die
geht aus einem Bericht der "Berliner Zeitung" hervor, die sich auf einen vom Bundesministerium
der Finanzen vorgelegten Ressort-Entwurf für ein Gesetzes zur Neuregelung
der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
beruft, der Ende Februar oder Anfang März dem Kabinett zugeleitet werden soll.
Die Regierung will einerseits den Koalitionsvertrag umgesetzen,
der vorsieht, die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe aufzuheben und ab 2007 eine
Beimischungspflicht für Biokraftstoffe einzuführen. Laut Entwurf soll die Abschaffung
der Steuerbegünstigung von Biosprit und der Einführung einer Beimischungspflicht
ab 1. Januar 2007 erfolgen.
Andererseits
soll den Ergebnissen des Biokraftstoff-Berichtes Rechnung getragen werden. Der
Bericht weist eine Überförderung der Biokraftstoffe aus, die bezogen auf das Jahr
2004 festgestellt wurde. Nach den Angaben des Biokraftstoff-Berichtes wird reiner
Biodiesel mit 5 Cent pro Liter überfördert, Beimischungen mit 10 Cent
pro Liter.
Die Abweichung der geplanten Steuersätze
von den im Biokraftstoff-Bericht ermittelten Werten wird mit der Preisentwicklung
an Treibstoffmarkt seit 2004 gegründet.