Vertagt: Gemeinsamer GVO-Grenzwert für die EU
Entschieden: 17 GVO-Maissorten im EU-Sortenkatalog
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 09.09.2004


Entscheidung über GVO-Grenzwert in Saatgut vertagt
In der Europäischen Union wird es offenbar vorerst keinen gemeinsamen Grenzwert für die unbeabsichtigte Beimischung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in konventionelles Saatgut geben. EU-Kommissionspräsident Romano Prodi hat nach Aussage des österreichische Agrarpressedienstes AIZ am 08.09.2004 eine Entscheidung über einen diesbezüglichen Vorschlag überraschend vertagt. Damit ist von der "alten" Kommission keine Entscheidung mehr zu erwarten.

Begründet wurde die Entscheidung damit, daß ein Grenzwert von 0,3 % für GVO-Bestandteile in Raps- und Maissaatgut hinsichtlich seine fachlichen Begründung noch unsicher sei. Vor allem über die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Wertes für die Saatguthersteller, aber auch für die Landwirte selbst sei nach Aussage von Prodis Pressesprecher zu wenig bekannt. Zudem hieß es aus der Kommission, Handelskommissar Pascal Lamy seien 0,3 % zu niedrig. Er befürchte neuen Streit im internationalen Handel, zumal die EU einen erheblichen Teil ihres Saatgutes aus Drittländern einführe. Auch Forschungskommissar Philippe Busquin soll 0,5 % als GVO-Grenzwert im Saatgut als hinderlich für die Entwicklung der Biotechnologie in Europa betrachten. EU-Verbraucherkommissar David Byrne hatte vor mehr als einem Jahr schon einmal 0,5 % als Grenzwert für Maissaatgut vorgeschlagen.

So lange es keinen europäischen Grenzwert für GVO in Saatgut gibt, gelten nationale Werte - so weit sie festgelegt wurden - einstweilen weiterhin.

An anderen geplanten Beschlüssen im GVO-Bereich hielt die EU-Kommission dagehen fest.

Eintragung von GV-Maissorten in den EU-Sortenkatalog
Die Europäische Kommission hat am 08.09.2004 die Eintragung von 17 Maissorten der Linie MON 810 in den gemeinsamen Sortenkatalog der EU für landwirtschaftliche Pflanzenarten genehmigt. Mais der Linie MON 810 der Firma Monsanto ist in der EU seit 1998 zugelassen. 17 aus der Maislinie MON 810 stammende Sorten sind in einzelstaatlichen Katalogen verzeichnet: 6 in Frankreich und 11 in Spanien.

Nur die in dem gemeinsamen EU-Sortenkatalog verzeichneten Saatgutsorten können EU-weit in den Verkehr gebracht werden, alle anderen hingegen nur in dem jeweiligen Mitgliedstaat. Mit den Sorten der Linie MON 810 wird zum ersten Mal gentechnisch verändertes Saatgut in den gemeinsamen EU-Katalog aufgenommen.

Der gemeinsame Sortenkatalog wird anhand der Kataloge der Mitgliedstaaten zusammengestellt. Sobald eine Saatgutsorte ordnungsgemäß in den Katalog eines Mitgliedstaates aufgenommen ist, wird die Kommission davon unterrichtet und ersucht, die Sorte durch Veröffentlichung im Amtsblatt in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen.

Nach Aussage von David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, wird der Mais "deutlich als genetisch veränderter Mais kenntlich gemacht, damit alle Landwirte eine sachkundige Wahl treffen können."
 
 
 

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