Hessen: Keine Dioxinbelastung
in Freilandeiern in 2004 festgestellt
S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de  Stand: 18.01.2005

Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) hat im Jahr 2004 bei Kontrollen keine Überschreitung des Dioxingrenzwertes von 3 Piccogramm (3 Billionstelgramm) / g Fett bei hessischen Freilandeiern festgestellt.

Dioxin-Kontrollen sollen weitergeführt werden
Nach Aussage des Ministeriums sollen die Kontrollen zum Schutz der Verbraucher weitergeführt und in den nächsten Tagen verstärkt werden. Ein Schwerpunkt der Kontrollen soll dabei auf die Legehennenhaltungen gelegt werden, wo Hennen immer auf gleichen Flächen gehalten werden.

Im Jahr 2004 wurden im Auftrag Hessens in der Land- und Forstwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt in Kiel Eier aus Freiland- und Intersivnutzung getestet. Alle Proben lagen unter 0,1 Piccogramm (pg)/ g Fett. Hessen hat die Untersuchungen in Hinblick auf die ab 2005 auch für Freilandeier geltende EU-Richtlinie vorsorglich durchgeführt.

Das HMULV betont, daß es sich bei der Dioxin-Höchstmenge um einen Vorsorgegrenzwert handelt. Für Verbraucher, die Eier mit entsprechenden Dioxinwerten in der Vergangenheit verzehrt haben, bestehe deshalb keine konkrete Gesundheitsgefahr. Eier aus Freilandhaltung enthalten nicht zwangsläufig mehr Dioxine als solche aus Batteriehaltungen. Dies gilt nur für Eier von Hühnern, die auf Böden leben, die eine überdurchschnittliche Belastung mit Dioxinen aufweisen und dort auch beim Picken erhöhte Bodenmengen mit aufnehmen. Als weitere mögliche Eintragsquelle für Dioxine kommt nach Aussage des HMULV auch die Aufnahme von Bodentieren, wie z.B. Regenwürmer, die aus belasteten Böden Dioxine aufnehmen und speichern können, in Frage. Auch sei zu berücksichtigen, daß frei laufende Hühner in der Regel länger als Käfighühner leben und sich deshalb auch im Laufe der Zeit größere Mengen an Dioxinen im Fettgewebe anreichern können.

Als weitere Ursachen werden verschiedene Auswirkungen auf die oberflächennahe Erdschicht im Auslaufbereich der Legehennen vermutet: Ausbringung belasteter Düngemittel auf dem Auslaufgelände, Verbrennung von Abfällen auf dem Gelände und Ausbringung der Asche, Hydrauliköle, alte Holzanstriche oder andere belastete Gegenstände im Haltungsbereich der Hühner.

Dioxin-Kontrollen auch bei anderen landwirtschaftlichen Produkten
Nach Aussage des HMULV sollen in Hessen nicht nur Eier, sondern auch Milch, Fleisch und Gemüse auf Dioxin untersucht werden. Bei einer gerade durchgeführten Untersuchung über die Dioxinbelastung von Schweinefleisch, dabei vor allem im Schweinefett, wurden auch hier keinerlei kritische Dioxinwerte festgestellt.

Hintergrund
Rechtliche Grundlage zur Bewertung von Rückstandskontaminanten in Lebensmitteln ist die VO (EG) 2375/2001 vom 29. November 2001 zur Änderung der VO (EG) 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. In Abschnitt 5 Nr. 5.4 sind bezüglich Dioxingehalte in Hühnereiern und Eiprodukten ein Grenzwert, ausgedrückt in Toxizitzätsäquivalenten der WHO festgelegt. Für diese Lebensmittel beträgt der Grenzwert 3 Piccogramm (pg) / g Fett (WHO-PCDD/F-TEQ). Mit der Verordnung (EG) 684/2004 zur Änderung der VO (EG) 466/2001 hinsichtlich Dioxinen wurde die Festsetzung von Höchstgehalten für Dioxinen in Eiern aus extensiven Haltungsformen zunächst bis zum 31.12.2004 ausgesetzt.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Pressestelle
E-Mail: presse@hmulv.hessen.de
 
 
 


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