Noch ist bei der Umsetzung der EU-Legehennenrichtlinie in Deutschland
noch keine Einigung der gegensätzlichen Positionen in Sicht.
Jetzt plant die EU-Kommission bereits EU-Bestimmungen für Masthähnchen.
Wie der Pressedienst Agra-Europe berichtet, plant die EU-Kommission
neue Gemeinschaftsbestimmungen für Masthähnchen. Bis Ende März 2005
will die Brüsseler Behörde einen Richtlinienvorschlag vorlegen,
der für Masthähnchen- betriebe mit mehr als 200 Tieren eine
Bestandsdichte von maximal 30 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter
vorsieht.
Details aus dem EU-Vorlagenentwurf
Tränken sollen umsturzsicher aufgestellt werden müssen. Die Broiler
sollen einen permanenten Zugang zu trockenem Einstreu und - mit
Ausnahme der letzten zwölf Stunden vor dem geplanten Schlachtzeitpunkt -
auch zu Futter haben. Die Belüftung soll so beschaffen sein, daß
sie sowohl Überhitzung als auch Feuchtigkeit wirksam vermeidet.
Die Geräuschkulisse in den Ställen soll so niedrig wie möglich gehalten
werden, indem das Belüftungsgebläse, die Fütterungsanlage und andere
Maschinen so konstruiert, eingebaut, betrieben und gewartet werden,
daß sie möglichst wenig Lärm erzeugen. Während der Helligkjeitsphasen
soll eine Lichtstärke von 20 Lux vorgeschreiebn werden,
und zwar in Augenhöhe der Tiere. Mit Ausnahme der ersten drei
Tage nach der Aufstallung und in den letzten drei Tagen vor dem
geplanten Schlachttermin soll die Beleuchtung einem 24-Stunden-Rhythmus
folgen.
Mit der neuen Richtlinie plant die EU-Kommission außerdem
die Verschärfung der Dokumentationspflicht. Dokumentiert werden
soll zum Beispiel, wann wie viele Tiere aufgestallt wurden, wann,
wie viel und welchen Futter sie erhalten haben, die tägliche
Sterberate, das durchschnittliche Schlachtgewicht und etliches mehr.
Die Aufbewarungszeit für diese Angaben soll sich auf drei Jahre
belaufen.
Bei Verstößen müßten die EU-Mitgliedstaaten wirksame und
abschreckende Strafen verhängen, heißt es dem Vorschlagsentwurf,
der derzeit zwischen den Dienststellen der EU-Kommission abgestimmt
wird.
Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit dem Hinweis auf die
Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, die unterschiedliche Tierschutzstandards
bergen, und plädiert für ein Vorgehen mit Augenmaß. Zwischen Tierschutz,
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erwägungen müsse ein
Gleichgewicht gefunden wer- den, fordert die EU-Behörde in ihrem
Papier.
Quelle: Agrar-Europe
Vorhergehende Beiträge
--.--.----
|