Der EU-Agrarministerrat hat am 22./23.12.2004 eine Verordnung über
Tiertransporte auf Kurz- und Langstrecken verabschiedet. Zielsetzung
der neuen Vereinbarung ist der Schutz der Tiere beim Transport in
Europa durch striktere Umsetzungvorschriften. Bei den jetzt erlassenen
Vorschriften geht es hauptsächlich um Langstreckentransporte. Die
Verordnung tritt 2007 in Kraft.
Details aus der neuen Verordnung
Mit den neuen Regelungen soll es leichter werden, Personen, die
gegen die Vorschriften verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen, weil
künftig genau bekannt ist, wer während des Transports von Tieren
wofür verantwortlich ist. Nicht nur Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen,
sondern auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer sowie die „Halter“
(Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie
Landwirte) werden künftig verantwortlich sein. Fahrer und Betreuer
benötigen ab 2007 einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis
wird nach einer vor unabhängigen Prüfern abgelegten Prüfung erteilt
Die Verordnung enthält außerdem deutlich strengere Vorschriften
für Transporte von mehr als 8 Stunden Dauer und für die Ausstattung
der Transportfahrzeuge. Fahrzeuge, die für Tiertransporte von mehr
als 8 Stunden eingesetzt werden, müssen über eine
Zwangslüftung, ein Temperaturüberwachungsgerät mit Datenschreiber
und einem Warnsystem für den Fahrer sowie über Tränkeinrichtungen
verfügen. Darüber hinaus bestehen weitere tierartspezifische
Vorschriften.
Für Transporte von mehr als 100 km müssen Tiere künftig ein
Mindestalter aufweisen: Kälber müssen mindestens zehn Tage alt sein,
Ferkel drei Wochen, Lämmer eine Woche und Pferde vier Monate. Der
Transport von weiblichen Tieren im letzten Zehntel ihrer Trächtigkeit
und in der Woche nach ihrer Niederkunft wird verboten.
Als neues Kontrollinstrument wird ab 2007 die Ausstattung der Fahrzeuge
mit Satelliten-Navigationssystemen einführt. Bei Transporten von
mehr als acht Stunden Dauer müssen zur Überwachung neue Transportfahrzeuge
ab 2007 mit einem Satelliten-Navigationssystem ausgerüstet
sein. Ältere Fahrzeuge müssen bis 2009 umgerüstet
werden. Alle Zulassungsnachweise der Spediteure sowie die Registrierung
von Transportfahrzeugen, Transportbehältnissen für den Straßen-
und Seetransport und Tiertransportschiffen wird in einer elektronischen
Datenbank erfaßt. Neben der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit
der Fahrzeuge durch das Satelliten-Navigationssystem, muß
auch das Vorliegen von Krisenplänen nachgewiesen werdenn.
Zudem trägt die neue Regelung der Tatsache Rechnung, daß
die Tiere dem größten Streß beim Be- und Entladen ausgesetzt
sind, und enthält deshalb auch Vorschriften für Situationen, die
vor und nach dem Transport beispielsweise in Schlachthöfen oder
Häfen eintreten können. Zurzeit machen Langstreckentransporte nur
etwa 10 % (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.
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