Lkw-Maut auf Autobahnen ab 2005
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 14.12.2004


Am 1. Januar 2005 startet auf deutschen Autobahnen die Lkw-Maut.Die Folge: Auch für landwirtschaftliche Produkte und Betriebsmittel erhöhen sich die Transportkosten.

BAG erteilt Betriebserlaubnis
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) hat am 15.12.2004 dem Mautunternehmen Toll Collect die Betriebserlaubnis für das satellitengestützte Mautsystem erteilt. Damit ist fast eineinhalb Jahre später als ursprünglich geplant der Weg frei für die Erhebung der Straßengebühr.

Ursprünglich war der 31.08.2003 als Starttermin vorgesehen. Wegen technischer Schwierigkeiten hatte Toll Collect (Daimler-Chrysler, Deutsche Telekom und der französische Autobahnbetreiber Cofiroute) die Einführung der Lastwagenmaut zweimal verschieben müssen.

Zahlen und Informationen zur Maut
Maut-bewehrt sind ab 2005 rund 12.000 Kilometer Autobahn. Nach Verkehrsprognosen werden nächstes Jahr etwa 1,4 Millionen Lastwagen die deutschen Autobahnen nutzen, davon ein Drittel aus dem Ausland.

Die Maut für Lkw betrifft Fahrzeuge ab zwölf Tonnen. Die genaue Mautgebühr richtet sich nach Achszahl und Schadstoffausstoß. Im Durchschnitt liegt die Gebühr bei 12,4 Cent je Kilometer. Die zusätzlichen Mautkosten pro Lkw liegen nach Angeben des Speditions- und Logistikverbandes im Jahr bei rund 17.000 Euro.

Die Spediteure können sich nicht nur über die Bordgeräte, sondern auch über das Internet (nach Registrierung) sowie über Mautterminals an den Autobahnraststätten in das Gebührensystem einbuchen.

Die Genehmigung der EU vorausgesetzt, sollen Lkw's, die in Deutschland tanken und somit Mineralölsteuer zahlen, gegen Vorlage der Quittungen eine Rückerstattung aus den Mauteinnahmen in Höhe von rund 600 Mio. Euro jährlich erhalten.

Maut-Kontrolle
Für die Überwachung der Lkw-Maut ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Die Kontrolle erfolgt
• über 191 eigens errichtete "Mautbrücken", die die Lkw mit Infrarot-Sensoren
  registrieren und die erhobenen Daten abgleichen
• mit Hilfe von 280 mobilen Teams, die rund um die Uhr im Einsatz sind
• durch Stichproben in Betrieben

Bei Verstößen gegen das Autobahn-Mautgesetz soll es für Mautpreller keine "Schonzeit" geben. Ihnen drohen empfindliche Strafen. Fahrer müssen mit mindestens 75 Euro Bußgeld rechnen, die Fuhrunternehmer dahinter mit mindestens 150 Euro. Im Wiederholungsfall kann sich die Strafe auf bis zu 20.000 Euro plus Maut-Nachzahlung summieren.

Weiter Informationen
Bundesamt für Güterverkehr
http://www.bag.bund.de/default.htm?/aktuell/StrKontr2000.htm

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
http://www.bmvbw.de/LKW-Maut-.720.htm
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.22301/.htm
 
 
 

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