Am 1. Januar 2005 startet auf deutschen Autobahnen die
Lkw-Maut.Die Folge: Auch für landwirtschaftliche Produkte und
Betriebsmittel erhöhen sich die Transportkosten.
BAG erteilt Betriebserlaubnis
Das Bundesamt für
Güterkraftverkehr (BAG) hat am 15.12.2004 dem Mautunternehmen
Toll Collect die Betriebserlaubnis für das satellitengestützte Mautsystem
erteilt. Damit ist fast eineinhalb Jahre später als ursprünglich
geplant der Weg frei für die Erhebung der Straßengebühr.
Ursprünglich
war der 31.08.2003 als Starttermin vorgesehen. Wegen technischer
Schwierigkeiten hatte Toll Collect (Daimler-Chrysler, Deutsche Telekom
und der französische Autobahnbetreiber Cofiroute) die Einführung
der Lastwagenmaut zweimal verschieben müssen.
Zahlen und Informationen zur Maut
Maut-bewehrt sind ab 2005 rund 12.000 Kilometer Autobahn. Nach Verkehrsprognosen
werden nächstes Jahr etwa 1,4 Millionen Lastwagen die deutschen
Autobahnen nutzen, davon ein Drittel aus dem Ausland.
Die Maut für Lkw betrifft Fahrzeuge ab zwölf Tonnen. Die genaue
Mautgebühr richtet sich nach Achszahl und Schadstoffausstoß. Im
Durchschnitt liegt die Gebühr bei 12,4 Cent je Kilometer. Die zusätzlichen
Mautkosten pro Lkw liegen nach Angeben des Speditions- und Logistikverbandes
im Jahr bei rund 17.000 Euro.
Die Spediteure können sich nicht nur über die Bordgeräte, sondern
auch über das Internet (nach Registrierung) sowie über Mautterminals
an den Autobahnraststätten in das Gebührensystem einbuchen.
Die Genehmigung der EU vorausgesetzt, sollen Lkw's, die in Deutschland
tanken und somit Mineralölsteuer zahlen, gegen Vorlage der Quittungen
eine Rückerstattung aus den Mauteinnahmen in Höhe von rund 600 Mio.
Euro jährlich erhalten.
Maut-Kontrolle
Für die Überwachung der Lkw-Maut ist das Bundesamt für Güterverkehr
(BAG) zuständig. Die Kontrolle erfolgt
über 191 eigens errichtete "Mautbrücken", die die Lkw mit
Infrarot-Sensoren
registrieren und die erhobenen Daten abgleichen
mit Hilfe von 280 mobilen Teams, die rund um die Uhr im Einsatz
sind
durch Stichproben in Betrieben
Bei Verstößen gegen das Autobahn-Mautgesetz soll es für Mautpreller
keine "Schonzeit" geben. Ihnen drohen empfindliche Strafen. Fahrer
müssen mit mindestens 75 Euro Bußgeld rechnen, die Fuhrunternehmer
dahinter mit mindestens 150 Euro. Im Wiederholungsfall kann
sich die Strafe auf bis zu 20.000 Euro plus Maut-Nachzahlung
summieren.
Weiter Informationen
Bundesamt für Güterverkehr
http://www.bag.bund.de/default.htm?/aktuell/StrKontr2000.htm
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
http://www.bmvbw.de/LKW-Maut-.720.htm
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.22301/.htm