Ethanol-Weizen-Verträge für Stilllegungsflächen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 05.11.2004


Landwirte in Bayern, Württemberg, Thüringen, Sachsen und im südlichen Brandenburg können erstmals zur Ernte 2005 mit dem Agrarhandel BayWa AG Anbau- und Abnahmeverträge für Weizen zur Bioethanol-Herstellung abschließen.

Die angebotenen Erzeugerpreise sollen nach Aussage der BayWa bei 8,00-8,25 €/dt liegen.

Die Verträge können ausschließlich für Weizen, der auf Stilllegungsflächen angebaut wird, abgeschlossen werden. Aufgrund der bereits laufenden Aussaat bestehen derzeit keine Sorteneinschränkungen für den Anbau. Zudem befinden sich auf die Bioethanolherstellung abgestimmte Sorten erst im Vermehrungsaufbau. Zu bevorzugen seien laut BayWa als Rohstoff für die Bioethanolherstellung hoch leistungsfähige Getreidebestände. Die N-Düngungs- und Pflanzenschutzstrategie solle auf hohe Kornerträge je ha gemäß dem standortspezifischen Ertragsmaximum ausgerichtet sein. Die Qualitätsanforderungen, wie ein möglichst niedriger Kornproteingehalt, orientierten sich am Konsumgetreide.

Die BayWa liefert den Weizen an die neue Bioethanolanlage der Südzucker AG, die in Zeitz eine Bioethanol-Verarbeitungsanlage errichtet und im nächsten Jahr den Produktionsbetrieb aufnimmt. Die nach der Destillation des Bioethanols entstehende Getreideschlempe kann zu einem hochwertigen Futtermittel weiterverarbeitet werden.

 
Quelle: BayWa AG
agrar@baywa.de
   
 
 
 

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