Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 wurde am 24.09.2004 im Bundestag
mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Zustimmung
fanden auch die Kürzung der Bundesmittel bei der Landwirtschaftlichen
Krankenkasse sowie die deutliche Steuererhöhung bei Agrardiesel.
Bei Agrardiesel wird ab dem 1. Januar 2005 die bisherige
Steuermäßigung verringert. Damit wird der derzeitige deutsche Steuersatz
von 25,56 Euro-Cent um 56 Prozent auf 40 Euro-Cent
je Liter Agrardiesel angehoben. Zudem soll der ermäßigte
Steuersatz künftig nur noch bis maximal 10.000 Liter Agrardiesel
pro Jahr gewährt werden. Außerdem wird ein Selbstbehalt von 350 Euro
eingeführt.
Die Erhöhung des Agrardiesel-Steuersatzes bedeutet eine Verteuerung
der landwirtschaftlichen Produktion bzw. der Stückkosten in
Deutschland. Die Konsequenz lautet: Schwächung der Wettbewerbskraft
der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EU wie auch an den internationalen
Märkten. Eine Harmonisierung der Steuersätze für Agrardiesel
in der EU ist noch immer nicht in Sicht. Andere EU-Länder bieten
hier Standortvorteile: So erheben zum Beispiel Großbritannien und
Frankreich nur 6 Euro-Cent Steuern auf einen Liter Agrardiesel
.
Bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung wird der Bundeszuschuß
ab dem 1. Januar 2005 jährlich um 82 Mio. Euro
verringert.
Vorhergehende Beiträge
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