NaWaRo-Verträge 2004/05 bis 31.05.2004 anpassen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 29.12.2003


Das Europäische Parlament wie auch der Agrarministerrat hatten am 17.12.2003 den Vorschlag der EU-Kommission, die Stilllegungsverpflichtung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 von 10 % auf 5 % zu reduzieren, gebilligt.

Flächenstillegung 2004
Bei der Anbauplanung sowie bei dem Abschluß von Abnahmeverträgen bzw. Anbauerklärungen für Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) ist daher der neue Stilllegungsatz zu berücksichtigen.

Wurden bereits Verträge auf Basis des bisher gültigen Stillegungssatzes von 10 % abgeschlossen und an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermittelt, können diese Verträge bis zum 31.05. 2004 mittels Änderung des Anbau- und Abnahmevertrages bzw. der Anbauerklärung korrigiert werden.
 
 
 

Vorhergehende Beiträge
17.12.2003   Stillegungsverpflichtung 2004/2005 auf 5 % reduziert
16.12.2003   Bald Stillegung auf brach liegenden Kleinstflächen?
25.11.2003   Flächenstillegungssatz 2004 auf 5 % halbiert

 
 
 

 

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