Das Europäische Parlament wie auch der Agrarministerrat hatten am
17.12.2003 den Vorschlag der EU-Kommission, die Stilllegungsverpflichtung
für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 von 10 % auf 5 % zu
reduzieren, gebilligt.
Flächenstillegung 2004
Bei der Anbauplanung sowie bei dem Abschluß von Abnahmeverträgen
bzw. Anbauerklärungen für Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) ist daher
der neue Stilllegungsatz zu berücksichtigen.
Wurden bereits Verträge auf Basis des bisher gültigen Stillegungssatzes
von 10 % abgeschlossen und an die Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) übermittelt, können diese Verträge bis
zum 31.05. 2004 mittels Änderung des Anbau- und Abnahmevertrages
bzw. der Anbauerklärung korrigiert werden.