Strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 10.01.2003


Seit dem 1. Januar 2003 gelten in der EU strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch. Die neue Richtlinie regelt die Definition des Begriffes "Fleisch" hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen neu, wobei für die betreffenden Erzeugnisse bis Ende Juni 2003 noch eine Übergangszeit mit "doppeltem" Warenverkehr, d.h. Etikettierung entweder bereits nach der neuen oder aber noch nach der bisherigen Regelung, gilt.

Verbraucher verstehen unter Fleisch in der Regel Muskelfleisch. Nach der neuen Definition wird nunmehr deutlich, ob Muskelfleisch, Fett oder Innereien verzehrt werden. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse, die Fleisch als Zutat enthalten; Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, fällt nicht darunter. Betroffen sind somit Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven.

Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt. Andere genußtaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschließlich Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als "Fleisch" bezeichnet werden. Vorbehaltlich bestimmter Höchstwerte, die in der Definition festgesetzt sind, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d.h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.

Nach der Richtlinie muß auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise "Rindfleisch" von "Schweinefleisch" unterschieden werden kann. "Separatorenfleisch" wird ebenfalls gesondert ausgezeichnet werden. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muß Separatorenfleisch künftig gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt.

Vorgesehen ist eine sechsmonatige Übergangszeit (1. Januar bis 30. Juni 2003), um der Industrie die Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Während dieser Zeit werden demnach auf dem Markt sowohl Erzeugnisse, die bereits mit der neuen Richtlinie konform sind, als auch Erzeugnisse zirkulieren, bei denen dies noch nicht der Fall ist. Die neuen Etikette werden zwar ab 1. Januar 2003 auf den betreffenden Erzeugnissen sichtbar sein, die größte Neuerung erfolgt jedoch im Juli, wenn alle Produkte nach den neuen Vorschriften etikettiert sein müssen. Erzeugnisse, die vor Ende Juni etikettiert wurden, dürfen allerdings gehandelt werden, solange der Vorrat reicht.

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden mit der Richtlinie nun auf EU-Ebene harmonisiert.

 
 
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