Nach Mittelung des Hessischen Sozialministeriums werden die Entgelte
für die Entsorgung von Schlachtabfällen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt
Schwalmtal-Hopfgarten (Vogelsbergkreis) ab 1. Januar 2003
um 20 % und für verendete Tiere rückwirkend zum 1.7. dieses
Jahres um 25 % reduziert.
In der Tierkörperbeseitigungsanstalt Schwalmtal-Hopfgarten werden
jährlich ca. 52.000 Tonnen Schlachtabfälle und verendete Tiere
aus den Regionen Nord- und Mittelhessen entsorgt. Mehrheitsanteileigner
an der Tierkörperbeseitigungsanstalt ist die SARIA Bio Industries
GmbH mit 60 %.
Bei einer Überprüfung der Tierkörperbeseitigungsanstalten der SARIA
Bio Industries in sechs Bundesländern waren teilweise überhöhte
Entgelte festgestellt worden. Daraufhin waren vom Sozialministerium
Gespräche anberaumt worden.
Die Genehmigung der geänderten Entgeltlisten ergeht unter dem Vorbehalt
der Prüfergebnisse einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erst nach
Vorliegen dieser Ergebnisse kann eine entgültige Entgeltliste genehmigt
werden.
Am 23. April 2003 tritt eine EG-Verordnung mit Hygienevorschriften
für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
an die Stelle des jetzigen Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Ab diesem
Zeitpunkt müssen die vorgelegten Entgeltlisten den Bedingungen des
neuen Rechts Rechnung tragen.
Quelle: Pressemeldung des Hessischen Sozialministeriums, Pressestelle
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