Preissenkung bei Tierkörperbeseitigungsanstalt
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 18.12.2002


Nach Mittelung des Hessischen Sozialministeriums werden die Entgelte für die Entsorgung von Schlachtabfällen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Schwalmtal-Hopfgarten (Vogelsbergkreis) ab 1. Januar 2003 um 20 % und für verendete Tiere rückwirkend zum 1.7. dieses Jahres um 25 % reduziert.

In der Tierkörperbeseitigungsanstalt Schwalmtal-Hopfgarten werden jährlich ca. 52.000 Tonnen Schlachtabfälle und verendete Tiere aus den Regionen Nord- und Mittelhessen entsorgt. Mehrheitsanteileigner an der Tierkörperbeseitigungsanstalt ist die SARIA Bio Industries GmbH mit 60 %.

Bei einer Überprüfung der Tierkörperbeseitigungsanstalten der SARIA Bio Industries in sechs Bundesländern waren teilweise überhöhte Entgelte festgestellt worden. Daraufhin waren vom Sozialministerium Gespräche anberaumt worden.

Die Genehmigung der geänderten Entgeltlisten ergeht unter dem Vorbehalt der Prüfergebnisse einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse kann eine entgültige Entgeltliste genehmigt werden.

Am 23. April 2003 tritt eine EG-Verordnung mit Hygienevorschriften für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte an die Stelle des jetzigen Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgelegten Entgeltlisten den Bedingungen des neuen Rechts Rechnung tragen.

Quelle: Pressemeldung des Hessischen Sozialministeriums, Pressestelle
 
 
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