Q-Fieber:
Beschränkungen für Schafherden im Lahn-Dill-Kreis

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 20.06.2002


Als Reaktion auf die in den letzten Wochen in der Gemeinde Waldsolms (Hessen) aufgetretenen drei Fälle der Erkrankung Q-Fieber bei Menschen, hat das staatliche Landratsamt jetzt, wie bereits zuvor in Breitscheid, Dietzhölztal, Eschenburg, Herborn, Driedorf, Dillenburg und Sinn, Beschränkungen für Schafherden im Bereich der Gemeinde Waldsolms ausgesprochen.

Ähnlich wie bei den Allgemeinverfügungen im Dezember des vergangenen Jahres und im April diesen Jahres dürfen sich Schafherden bewohnten Ortsteilen nicht dichter als irgendwie vermeidbar annähern. Schafe von außerhalb dürfen in das Gebiet der o. g. Gemeinden nicht hineingetrieben werden. Es gibt Vorschriften für das Ablammen der Schafe und der Ziegen sowie Vorschriften zur Behandlung von Nachgeburten und Totgeburten. Schließlich wird mit einer Vorschrift über ein Verbot des Genusses von Schafs- und Ziegenmilch versucht, die Übertragungen der Erkrankung auch auf diesem Weg sicher auszuschließen.

Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 31. August 2002 befristet. Allerdings wird eine mögliche Verlängerung vorbehalten.

Q-Fieber ist eine weltweit verbreitete von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheit durch den Erreger Coxiella burnetii, der vor allem Schafe, Kühe und Ziegen befällt. Beim Menschen ähnelt die Krankheit in den Symptomen einer schweren Grippe: Typisch sind Husten und hohes Fieber. In schlimmen Fällen kann daraus eine Lungenentzündung werden. In der Regel heilt Q-Fieber beim Menschen folgenlos aus, nur in seltenen Fällen kommt es zu einer langandauernden Infektion.

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