Der Deutsche Bundestag hat am 07.06.2002 beschlossen, zukünftig
alle Biokraftstoffe von der Steuer zu befreien. Mit der neuen Regelung
wird die bisherige Steuerbefreiung von Pflanzenölen (beispielsweise
Biodiesel) auf alle biologischen Kraftstoffe ausgedehnt. Das betrifft
zum Beispiel Biogas oder synthetisches Benzin und Diesel aus fester
Biomasse.
Die Änderung wurde durch Beschlüsse der Bundestags-Ausschüsse für
Finanzen, Umwelt und Wirtschaft in den von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes eingefügt.
Außerdem hatte der federführende Finanzausschuss zwei weitere energiepolitische
Neuerungen in das Gesetz eingebracht. Hocheffiziente Gas - und Dampfturbinenkraftwerke
werden von der Erdgassteuer befreit, um neue Anreize für besonders
klimaschonende Anlagen zu geben. Und im Bereich der Sonnenenergie
wird die Mengenbegrenzung für Förderung von photovoltaisch erzeugtem
Strom von 350 Megawatt auf 1.000 Megawatt angehoben. Der
Weg für weitere Investitionen in diese Zukunftsbranche wird damit
frei gemacht.
Neben diesen Neuerungen sehen die Änderungen, die von der Bundesregierung
auf den Weg gebracht wurden, folgende Maßnahmen vor:
- Einführung eines neuen EU-einheitlichen Markierstoffs zur
Kennzeichnung von steuerbegünstigtem Gasöl (Heizöl) in Umsetzung
der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13.07.2001,
- Einführung einer Steuerbegünstigung für Notstromanlagen,
- Definition des Begriffs der "Ortsfestigkeit" bei Anlagen der
Kraft-Wärme-Kopplung,
- Einführung des "Einlagerers", der an Stelle des Steuerlagerinhabers
Steuerschuldner wird,
- Umrechnung verbrauchsteuerrechtlicher DM-Beträge in Euro-Beträge,
- Neuregelung der Folgen unzulässiger Vermischungen von Mineralöl
bei Abgabe aus Transportmitteln,
- Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen, um durch Rechtsverordnung
das steuerliche Verfahren bei der Abgabe von Flüssiggas zu anderen
steuerbegünstigten Zwecken als dem Verheizen (z. B. als Kraftstoff
in Fahrzeugen) und bei der Verwendung von Waren aus nachwachsenden
Rohstoffen zum Verheizen oder als Kraftstoff in Anlagen der
Kraft-Wärme-Kopplung regeln zu können.
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