Vereinfachte Exportregeln für Getreide
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 05.06.2002


Mit dem neuen Getreidewirtschaftsjahr ab 1. Juli 2002 gelten vereinfachte Exportregeln für Getreide. Nach Mitteilung des Bundesverbraucherministeriums hat der EU-Verwaltungsausschuß Getreide die entsprechende Änderung der Lizenzverordnung für Getreide kürzlich beschlossen.

Die Änderungen betreffen im wesentlichen Getreideexporte, für die keine Erstattungen gewährt werden, was im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres für rund 90 % der Getreideausfuhren zutrifft. Sie führen zu folgenden Erleichterungen für die Exporteure von Getreide:

  • Die Laufzeit der ohne Bedenkfrist der EU-Kommission erteilten Kurzzeitlizenzen wird von jetzt 30 auf 60 Tage verlängert. Für diese Lizenz ist eine vergleichsweise geringe Kaution von 5 Euro je Tonne Getreide zu entrichten.
  • Die allgemeine Kaution für die Beantragung einer Lizenz wird von jetzt 20 auf 15 Euro pro Tonne Getreide reduziert (gilt auch bei Zahlung von Ausfuhrerstattungen), die für die Langlauflizenz von Malz von 32 auf 24 Euro pro Tonne.
  • Technische Vereinfachungen treten unter anderem im Zusammenhang mit der Gewährung von Reports bei der Ausfuhr in Kraft.
Mit der Änderungsverordnung wird das Exportregime bei Getreide spürbar vereinfacht. Insbesondere die Verlängerung der Kurzzeitlizenz bietet den Exporteuren einen deutlich erweiterten Handlungsspielraum, der es ihnen ermöglicht, kurzfristige Ausfuhrchancen besser zu nutzen. Die Verringerung der allgemeinen Kaution für die Beantragung einer Exportlizenz reduziert die Belastungen der Exporteure.
Quelle: ZMP

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