Mit dem neuen Getreidewirtschaftsjahr ab 1. Juli 2002
gelten vereinfachte Exportregeln für Getreide. Nach Mitteilung des
Bundesverbraucherministeriums hat der EU-Verwaltungsausschuß
Getreide die entsprechende Änderung der Lizenzverordnung für Getreide
kürzlich beschlossen.
Die Änderungen betreffen im wesentlichen Getreideexporte, für die
keine Erstattungen gewährt werden, was im bisherigen Verlauf des
Wirtschaftsjahres für rund 90 % der Getreideausfuhren zutrifft.
Sie führen zu folgenden Erleichterungen für die Exporteure von Getreide:
- Die Laufzeit der ohne Bedenkfrist der EU-Kommission erteilten
Kurzzeitlizenzen wird von jetzt 30 auf 60 Tage verlängert.
Für diese Lizenz ist eine vergleichsweise geringe Kaution von
5 Euro je Tonne Getreide zu entrichten.
- Die allgemeine Kaution für die Beantragung einer Lizenz wird
von jetzt 20 auf 15 Euro pro Tonne Getreide reduziert (gilt
auch bei Zahlung von Ausfuhrerstattungen), die für die Langlauflizenz
von Malz von 32 auf 24 Euro pro Tonne.
- Technische Vereinfachungen treten unter anderem im Zusammenhang
mit der Gewährung von Reports bei der Ausfuhr in Kraft.
Mit der Änderungsverordnung wird das Exportregime bei Getreide spürbar
vereinfacht. Insbesondere die Verlängerung der Kurzzeitlizenz bietet
den Exporteuren einen deutlich erweiterten Handlungsspielraum, der
es ihnen ermöglicht, kurzfristige Ausfuhrchancen besser zu nutzen.
Die Verringerung der allgemeinen Kaution für die Beantragung einer
Exportlizenz reduziert die Belastungen der Exporteure.
Quelle: ZMP
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