Non-food-Raps: Verträge bis 31.01.2002 abschließen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 10.01.2002


Die Anbau- und Abnahmeverträge für Winterraps auf Stilllegungsflächen müssen bis zum 31. Januar 2002 abgeschlossen sein und zu diesem Stichtag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorliegen.

Daher sollten geplante Verträge mit den Erstaufkäufern zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Übermittlung an die BLE umgehend abgeschlossen werden, da die Vertragspartner eine Vorlaufzeit zur Prüfung und Sammlung der Verträge benötigten.

Betrieblich bedingte Vertragsveränderungen, wie beispielsweise der Austausch der Warenart, Veränderungen des Flächenumfangs oder Vertragsauflösungen können im Einvernehmen mit den Vertragsparteien noch bis zum 31. Mai 2002 vorgenommen werden.

Die Verträge für Sommerkulturen müssen bei der BLE bis zum 15. Mai 2002 vorliegen.

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