Euro - der Countdown läuft

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 15.11.2001


Am 01.01.2002 ist es soweit. Der Euro (€) wird in den zur Euroregion zählenden EU-Mitgliedstaaten zum offiziellen Zahlungsmittel.

Zwölf Mitgliedstaaten der EU führen die Euro-Banknoten und –Münzen am 1. Januar 2002 ein: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien.

So sieht der Terminplan zur Einführung der neuen €-Münzen und €-Scheine aus:

 

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seit 01. Januar 1999   Die nationalen Währungen wurden zu Untereinheiten des Euro: die Umrechnungskurse zwischen den einzelnen nationalen Währungen und dem Euro wurden festgelegt.
01. September 2001   Banken und Unternehmen erhalten das erste Euro-Bargeld, das sogenannte Frontloading.
17. Dezember 2001   Ausgabe von Euro-Münzpaketen, sogenannten Startet-Kits an Privatpersonen (Inhalt: 20 Euro-Münzen im Wert von 10,23 €).
01. Januar 2002  

Der Euro ist das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Nationale Banknoten und -münzen werden von nun an eingezogen: Beginn des Parallelumlaufs.

Alle vertraglich vereinbarten Transaktionen sind zwingend in Euro zu tätigen. Die Banken werden nach dem 1. Januar 2002 alle in nationaler Währung erfolgenden Zahlungseingänge und -ausgänge in Euro umrechnen. Unternehmen, die ihre Geschäfte weitgehend bzw. vollständig mit Bargeld abwickeln, werden die nationalen Banknoten und Münzen solange weiterverwenden können, bis sie nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten - dies wird spätestens Ende Februar der Fall sein. Allerdings wird bereits nach Ablauf der ersten beiden Wochen der Großteil der alten Währung aus dem Verkehr gezogen sein. Alle anderen Geschäftstätigkeiten wie z. B. der Erwerb von Vorräten und Rohstoffen und die Entlohnung der Beschäftigten müssen in Euro getätigt werden. Auch alle Verträge müssen in Euro erstellt werden.

Mehrwertsteuer-Erklärungen, Jahresabschlüsse sowie die Zahlung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten, die sich auf den Zeitraum nach dem 1. Januar 2002 beziehen, müssen in Euro erfolgen. Damit sind für die Buchführung ab sofort alle Buchungen in Euro zu führen. Alle Unternehmen müssen ihren Gläubigern die geschuldeten Beträge in Euro zahlen.

28. Februar 2002 (spätestens)   Nationale Banknoten und -münzen werden endgültig aus dem Verkehr gezogen (Ende des Parallelumlaufs)

Umrechnungskurs: 1 € = 1.95583 DM

Infos zum Euro im Internet:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Der-Euro-.391.htm
http://www.berlin.de/euro
http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/118.htm

http://www.aktion-euro.de
http://www.europa.eu.int/euro/html/rubrique-cadre3.html?pag=rubrique-
europa3.html|lang=3|rubrique=261|chap=18

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