Verkauf von losem Z-Saatgut erlaubt

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de
Stand: 12.09.2001


Bisher war der Verkauf von Z-Saatgut entsprechend einer EU-Richtlinie nur in gesackter Form erlaubt. Jetzt hat der EU-Ministerrat beschlossen, den Verkauf von losem Z-Saatgut in der EU bei Getreide, Ackerbohnen und Erbsen ebenfalls zuzulassen.

Bisher konnte der Handel mit losem Getreide-, Ackerbohnen- und Erbsen-Saatgut nur im Rahmen von Testläufen, die vorzugsweise in Deutschland und Frankreich erfolgten, geprüft werden.

Die jetzt beschlossene Änderung der EU-Richtlinie muß bis zum 1. März 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

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