Bisher war der Verkauf von Z-Saatgut entsprechend einer EU-Richtlinie
nur in gesackter Form erlaubt. Jetzt hat der EU-Ministerrat beschlossen,
den Verkauf von losem Z-Saatgut in der EU bei Getreide, Ackerbohnen
und Erbsen ebenfalls zuzulassen.
Bisher konnte der Handel mit losem Getreide-, Ackerbohnen- und
Erbsen-Saatgut nur im Rahmen von Testläufen, die vorzugsweise
in Deutschland und Frankreich erfolgten, geprüft werden.
Die jetzt beschlossene Änderung der EU-Richtlinie muß
bis zum 1. März 2002 in nationales Recht umgesetzt
werden.
Aktuell
Archiv