EU-Agrarministerrat am 19.06.2001:
Teilweise einschneidende Regelungen

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 20.06.2001


Am 19.06.2001 haben sich die EU-Agrarminister in Luxemburg getroffen und z. T. einschneidende Entscheidungen getroffen.

  • Strengere Regeln für die Haltung von Schweinen
    Die EU-Agrarminister haben strengere Regeln für die Haltung von Schweinen beschlossen. Danach dürfen trächtige Sauen künftig nicht mehr isoliert gehalten werden. Außerdem müssen die Ställe zukünftig mit separaten Kot-, Liege- und Fressplätzen ausgestattet werden. Zudem müssen die Boxen bei Stallneubauten ab 2003 größer gebaut werden.
    Für bestehende Ställe gibt es eine Übergangsfrist bis 2013.

  • Verfütterungverbot von Tiermehl vorerst verlängert
    Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl in der EU wird über den 30. Juni hinaus zunächst verlängert. Damit gilt das Verbot nicht nur für die Verfütterung an Wiederkäuer, sondern auch weiterhin für die Verfütterung an Schweine und Geflügel. Nach der Kommissionsvorlage soll das Verfütterungsverbot für Schweine und Geflügel so lange gelten, bis sichergestellt werden kann, daß Tiermehl nicht mehr versehentlich an Wiederkäuer verfüttert wird. In den nächsten zwei Jahren will die Kommission das Tiermehlverbot überprüfen. Bis dahin soll ein Tiermehleinsatz in der Verfütterung nur über Ausnahmeregelungen möglich sein. Da der Ministerrat den Vorschlag nicht mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt hat, kann die Kommission ihn nun formal beschließen.

  • "Kannibalismus-Verbot" bei Tiermehlverfütterung
    Tiermehle nur noch aus lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen produziert werden dürfen. Kadaver, kranke oder notgeschlachtete Nutztiere wären damit ausgeschlossen. Zudem soll der "Kannibalismus" ausgeschlossen werden, in dem die lebensmitteltauglichen Schlachtabfälle streng nach Tierarten getrennt werden. Zum Beispiel sollen Hühner keine Tiermehle aus Geflügelabfällen fressen dürfen. Die Regeln für die Herstellung von Tiermehlen müssen nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates erneut mit dem EU- Parlament beraten werden. Mit einer Entscheidung ist kaum vor Jahresende zu rechnen.

  • Rindfleischmarkt
    Da der Verbrauch mittlerweile nur noch 8,8 % unter den Werten vor der BSE-Krise liegt, sehen einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, keinen Grund die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Fischler zur Produktionsdrosselung zu verabschieden. Die gesamten Rindfleisch-Interventionsbestände der EU summieren sich zur Zeit auf 225.711 t. Die EU-Kommission befürchtet, daß sich die Bestände bis zum Jahresende fast verdoppeln könnten, zumal viele Staaten das Importverbot für EU-Fleisch noch nicht aufgehoben haben.

  • Keine 90-Tiere Abschneidegrenze
    Die EU-Kommission hat ihre Forderung nach einem einzelbetrieblichen Quotensystem für die Rindfleischproduktion fallen lassen. Seitens der EU wird es keine Abschneidegrenze bei Betrieben mit 90 Rindern bei den Tierprämien geben. Es wird den Mitgliedstaaten jedoch freigestellt, nationale Regelungen zu erlassen. Die vorgesehene Absenkung der Fördergrenze von zur Zeit 2 Rindern auf höchstens 1,8 Rinder je ha soll bis 2003 verlängert werden.

  • Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest
    Eine neue Richtlinie schreibt vor, daß Küchen- und Restaurantabfälle zukünftig nicht mehr an Schweine verfüttert werden dürfen, selbst wenn sie zuvor aufbereitet wurden. Es besteht nur eine Übergangsfrist von einem Jahr, um die Schweinepestrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

  • Tiertransporte
    Die Minister forderten die Kommission auf, einen Vorschlag zur Verkürzung der Tiertransportzeiten vorzulegen. Die deutsche Forderung nach einer Beschränkung der Transporte auf maximal 4 Stunden fand keine Zustimmung. Die EU-Kommission will zunächst einen Bericht der EU-Wissenschaftler im Oktober abwarten, ehe ein Vorschlag vorgelegt wird.

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