Am 19.06.2001 haben sich die EU-Agrarminister in Luxemburg getroffen und
z. T. einschneidende Entscheidungen getroffen.
- Strengere Regeln für die Haltung von Schweinen
Die EU-Agrarminister haben strengere Regeln für die Haltung von Schweinen
beschlossen. Danach dürfen trächtige Sauen künftig nicht mehr isoliert
gehalten werden. Außerdem müssen die Ställe zukünftig mit separaten
Kot-, Liege- und Fressplätzen ausgestattet werden. Zudem müssen die
Boxen bei Stallneubauten ab 2003 größer gebaut werden.
Für bestehende Ställe gibt es eine Übergangsfrist bis 2013.
- Verfütterungverbot von Tiermehl vorerst verlängert
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl in der EU wird über
den 30. Juni hinaus zunächst verlängert. Damit gilt das
Verbot nicht nur für die Verfütterung an Wiederkäuer,
sondern auch weiterhin für die Verfütterung an Schweine
und Geflügel. Nach der Kommissionsvorlage soll das Verfütterungsverbot
für Schweine und Geflügel so lange gelten, bis sichergestellt werden
kann, daß Tiermehl nicht mehr versehentlich an Wiederkäuer verfüttert
wird. In den nächsten zwei Jahren will die Kommission das Tiermehlverbot
überprüfen. Bis dahin soll ein Tiermehleinsatz in der Verfütterung
nur über Ausnahmeregelungen möglich sein. Da der Ministerrat
den Vorschlag nicht mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt hat, kann
die Kommission ihn nun formal beschließen.
- "Kannibalismus-Verbot" bei Tiermehlverfütterung
Tiermehle nur noch aus lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen produziert
werden dürfen. Kadaver, kranke oder notgeschlachtete Nutztiere wären
damit ausgeschlossen. Zudem soll der "Kannibalismus" ausgeschlossen
werden, in dem die lebensmitteltauglichen Schlachtabfälle streng nach
Tierarten getrennt werden. Zum Beispiel sollen Hühner keine Tiermehle
aus Geflügelabfällen fressen dürfen. Die Regeln für die Herstellung
von Tiermehlen müssen nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates erneut
mit dem EU- Parlament beraten werden. Mit einer Entscheidung ist kaum
vor Jahresende zu rechnen.
- Rindfleischmarkt
Da der Verbrauch mittlerweile nur noch 8,8 % unter den Werten
vor der BSE-Krise liegt, sehen einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland,
keinen Grund die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Fischler zur Produktionsdrosselung
zu verabschieden. Die gesamten Rindfleisch-Interventionsbestände der
EU summieren sich zur Zeit auf 225.711 t. Die EU-Kommission befürchtet,
daß sich die Bestände bis zum Jahresende fast verdoppeln
könnten, zumal viele Staaten das Importverbot für EU-Fleisch
noch nicht aufgehoben haben.
- Keine 90-Tiere Abschneidegrenze
Die EU-Kommission hat ihre Forderung nach einem einzelbetrieblichen
Quotensystem für die Rindfleischproduktion fallen lassen. Seitens
der EU wird es keine Abschneidegrenze bei Betrieben mit 90 Rindern
bei den Tierprämien geben. Es wird den Mitgliedstaaten jedoch
freigestellt, nationale Regelungen zu erlassen. Die vorgesehene Absenkung
der Fördergrenze von zur Zeit 2 Rindern auf höchstens
1,8 Rinder je ha soll bis 2003 verlängert werden.
- Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest
Eine neue Richtlinie schreibt vor, daß Küchen- und Restaurantabfälle
zukünftig nicht mehr an Schweine verfüttert werden dürfen, selbst
wenn sie zuvor aufbereitet wurden. Es besteht nur eine Übergangsfrist
von einem Jahr, um die Schweinepestrichtlinie in nationales Recht
umzusetzen.
- Tiertransporte
Die Minister forderten die Kommission auf, einen Vorschlag zur Verkürzung
der Tiertransportzeiten vorzulegen. Die deutsche Forderung nach einer
Beschränkung der Transporte auf maximal 4 Stunden fand keine
Zustimmung. Die EU-Kommission will zunächst einen Bericht der EU-Wissenschaftler
im Oktober abwarten, ehe ein Vorschlag vorgelegt wird.
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