Agrardiesel: Kabinett beschließt Steuersenkung

Dipl.-Ing. agr. S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 05.04.2001


Das Bundeskabinett hat am 4. April 2001 dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes zugestimmt. Nach diesem Entwurf ist die Absenkung des Steuersatz für Agrardiesel um weitere 7 Pfennig von 57 auf 50 Pf je Liter vorgesehen.

Zum 1. Januar 2001 wurde der Steuersatz bereits von 80 Pfennig auf auf den ermäßigten Steuersatz von 57 Pfennig pro Liter Agrardiesel gesenkt. Dieser besondere Steuersatz bleibt für Agrardiesel auch auf den nächsten Stufen der ökologischen Steuerreform erhalten. Damit ergeben sich bis 2003 folgende steuerliche Begünstigungen:

  • 0,30 DM pro Liter im Jahr 2001
  • 0,36 DM pro Liter im Jahr 2002
  • 0,42 DM pro Liter im Jahr 2003

Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat die Entscheidung des Kabinetts umsetzen.

Im Gewächshausanbau wird ein Teil der Mineralölsteuer auf Heizstoffe vergütet. Die steuerliche Begünstigung beträgt:

  • 0,08 Mark pro Liter für Heizöl
  • 3,60 Mark pro Megawattstunde für Erdgas
  • 50 Mark pro Tonne für Flüssiggas
Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre - bis zum 31. Dezember 2002 - befristet. Für Unternehmen im Bereich "Gewächshausanbau" gelten außerdem bereits ein ermäßigter Ökosteuersatz und eine Vergütungsregelung für bestimmte Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Vergütung der Differenz zum normalen Steuersatz erfolgt auf Antrag der Betriebe an die Hauptzollämter.

Von der in der EU-Richtlinie 92/81 gegebenen Möglichkeit, die Landwirtschaft ganz oder teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien, machen fast alle EU-Staaten Gebrauch - jedoch in recht unterschiedlichem Umfang, so daß hier von Wettbewerbsgleichheit keine Rede sein kann.

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