Das Bundeskabinett hat am 4. April 2001 dem Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes zugestimmt. Nach diesem Entwurf
ist die Absenkung des Steuersatz für Agrardiesel um weitere 7 Pfennig
von 57 auf 50 Pf je Liter vorgesehen.
Zum 1. Januar 2001 wurde der Steuersatz bereits von 80 Pfennig
auf auf den ermäßigten Steuersatz von 57 Pfennig pro Liter
Agrardiesel gesenkt. Dieser besondere Steuersatz bleibt für Agrardiesel
auch auf den nächsten Stufen der ökologischen Steuerreform erhalten. Damit
ergeben sich bis 2003 folgende steuerliche Begünstigungen:
- 0,30 DM pro Liter im Jahr 2001
- 0,36 DM pro Liter im Jahr 2002
- 0,42 DM pro Liter im Jahr 2003
Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat die Entscheidung des Kabinetts
umsetzen.
Im Gewächshausanbau wird ein Teil der Mineralölsteuer auf Heizstoffe
vergütet. Die steuerliche Begünstigung beträgt:
- 0,08 Mark pro Liter für Heizöl
- 3,60 Mark pro Megawattstunde für Erdgas
- 50 Mark pro Tonne für Flüssiggas
Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre - bis zum 31. Dezember 2002 - befristet.
Für Unternehmen im Bereich "Gewächshausanbau" gelten außerdem bereits
ein ermäßigter Ökosteuersatz und eine Vergütungsregelung für bestimmte
Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Vergütung der Differenz zum normalen
Steuersatz erfolgt auf Antrag der Betriebe an die Hauptzollämter.
Von der in der EU-Richtlinie 92/81 gegebenen Möglichkeit, die Landwirtschaft
ganz oder teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien, machen fast alle
EU-Staaten Gebrauch - jedoch in recht unterschiedlichem Umfang, so daß
hier von Wettbewerbsgleichheit keine Rede sein kann.
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