Neues zum Thema MKS

S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 27.02.2001


Nationale Maßnahmen in Deutschland
Für die zu ergreifenden nationalen Maßnahmen gilt der Bundesmaßnahmenkatalog Tierseuchen, der die Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen regelt. Der zentrale Krisenstab des Bundesverbraucherministeriums hat zudem Maßnahmen beschlossen, um eine Einschleppung der in Großbritannien ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland zu verhindern.

Ab dem 28.02.01 werden alle Viehmärkte und Sammelstellen für Klauentiere in Deutschland für eine Woche geschlossen. In Nordrhein-Westfalen wurden bereits 350 Schafe getötet, die aus befallenen britischen Herden stammten. Derzeit werde auch eine Tötung aller in den letzten vier Wochen importierten Schafe aus Großbritannien samt ihrer Herden geprüft.

Seit dem 20. Januar wurden nach Erkenntnissen des Ministeriums mit 13 Transporten rund 3.500 Schafe direkt aus Großbritannien nach Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg importiert. Die meisten von ihnen wurden direkt nach dem Import geschlachtet. Alle noch lebenden Tiere wurden inzwischen unter Quarantäne gestellt.

Derzeit werden alle Schweine- und Schaftransporte der vergangenen 8 Wochen in die Bundesrepublik überprüft, um auch möglichen Importen britischer Tiere über Drittländer auf die Spur zu kommen.

Maßnahmen auf EU-Ebene
Die EU-Kommission hat in einer Eilentscheidung Maßnahmen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche (MKS) beschlossen. Dazu gehört ein vollständiges Verbringungsverbot für Klauentiere und die von ihnen stammenden Erzeugnissen, die den MKS-Erreger übertragen könnten. Das Verbot gilt nicht für Erzeugnisse, die vor dem 1. Februar 2001 hergestellt wurden.

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