Nationale Maßnahmen in Deutschland
Für die zu ergreifenden nationalen Maßnahmen gilt der Bundesmaßnahmenkatalog
Tierseuchen, der die Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen
auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen regelt. Der zentrale Krisenstab
des Bundesverbraucherministeriums hat zudem Maßnahmen beschlossen, um
eine Einschleppung der in Großbritannien ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche
(MKS) nach Deutschland zu verhindern.
Ab dem 28.02.01 werden alle Viehmärkte und Sammelstellen für Klauentiere
in Deutschland für eine Woche geschlossen. In Nordrhein-Westfalen wurden
bereits 350 Schafe getötet, die aus befallenen britischen Herden
stammten. Derzeit werde auch eine Tötung aller in den letzten vier Wochen
importierten Schafe aus Großbritannien samt ihrer Herden geprüft.
Seit dem 20. Januar wurden nach Erkenntnissen des Ministeriums mit 13 Transporten
rund 3.500 Schafe direkt aus Großbritannien nach Nordrhein-Westfalen,
Hessen und Baden-Württemberg importiert. Die meisten von ihnen wurden
direkt nach dem Import geschlachtet. Alle noch lebenden Tiere wurden inzwischen
unter Quarantäne gestellt.
Derzeit werden alle Schweine- und Schaftransporte der vergangenen 8 Wochen
in die Bundesrepublik überprüft, um auch möglichen Importen britischer
Tiere über Drittländer auf die Spur zu kommen.
Maßnahmen auf EU-Ebene
Die EU-Kommission hat in einer Eilentscheidung Maßnahmen zur Eindämmung
der Maul- und Klauenseuche (MKS) beschlossen. Dazu gehört ein vollständiges
Verbringungsverbot für Klauentiere und die von ihnen stammenden Erzeugnissen,
die den MKS-Erreger übertragen könnten. Das Verbot gilt nicht für Erzeugnisse,
die vor dem 1. Februar 2001 hergestellt wurden.
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