Die Europäische Kommission hat mit ihrer Verordnung (EG) Nr. 288/2001
vom 12. Februar 2001 (Amtsblatt L42 vom 13. Februar 2001)
die Höhe der Mutterschafprämie für 2000 endgültig festgesetzt.
Erzeuger schwerer Lämmer - das sind Tiere mit einem Lebendgewicht von
mehr als 25 Kilogramm - erhalten 17,477 Euro bzw. 34,18 (Vorjahr
42,40) Mark je Mutterschaf.
Schafhalter, die leichte Lämmer produzieren, bekommen eine Prämie von
13,982 Euro bzw. 27,35 (33,92) Mark je Muttertier.
In benachteiligten Gebieten können die Prämien durch eine Sonderbeihilfe
ergänzt werden. Sie beträgt unverändert 6,641 Euro bzw. 12,99 Mark je
Mutterschaf für Erzeuger schwerer Lämmer und 5,977 Euro bzw. 11,69 Mark
je Mutterschaf für Erzeuger leichter Lämmer.
Der in Vergleich zum Vorjahr niedrigere Prämienbetrag ist nach Angaben
des Bundesministeriums auf die positive Entwicklung der Erzeugerpreise
für Lammfleisch im Jahr 2000 sowohl in Deutschland als auch in der EU
zurückzuführen. Da die Mutterschafprämie den tatsächlichen Einkommensausfall
ausgleichen soll, der sich aus der Differenz zwischen dem vom Rat festgelegten
Grundpreis und den durchschnittlichen EU-Marktpreisen für Lammfleisch
ergibt, muß sich die Prämie bei steigenden Marktpreisen zwangsläufig
verringern.
Übersicht