Endgültige Mutterschafprämie 2000 festgelegt

S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 22.02.2001


Die Europäische Kommission hat mit ihrer Verordnung (EG) Nr. 288/2001 vom 12. Februar 2001 (Amtsblatt L42 vom 13. Februar 2001) die Höhe der Mutterschafprämie für 2000 endgültig festgesetzt.

Erzeuger schwerer Lämmer - das sind Tiere mit einem Lebendgewicht von mehr als 25 Kilogramm - erhalten 17,477 Euro bzw. 34,18 (Vorjahr 42,40) Mark je Mutterschaf.

Schafhalter, die leichte Lämmer produzieren, bekommen eine Prämie von 13,982 Euro bzw. 27,35 (33,92) Mark je Muttertier.

In benachteiligten Gebieten können die Prämien durch eine Sonderbeihilfe ergänzt werden. Sie beträgt unverändert 6,641 Euro bzw. 12,99 Mark je Mutterschaf für Erzeuger schwerer Lämmer und 5,977 Euro bzw. 11,69 Mark je Mutterschaf für Erzeuger leichter Lämmer.

Der in Vergleich zum Vorjahr niedrigere Prämienbetrag ist nach Angaben des Bundesministeriums auf die positive Entwicklung der Erzeugerpreise für Lammfleisch im Jahr 2000 sowohl in Deutschland als auch in der EU zurückzuführen. Da die Mutterschafprämie den tatsächlichen Einkommensausfall ausgleichen soll, der sich aus der Differenz zwischen dem vom Rat festgelegten Grundpreis und den durchschnittlichen EU-Marktpreisen für Lammfleisch ergibt, muß sich die Prämie bei steigenden Marktpreisen zwangsläufig verringern.

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