Das Gesetz zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege-
und Regionalentwicklungsverwaltung (LFN-Reform) wurde am 19. Dezember 2000
verabschiedet und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Das
Hessische Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (HLRL)
ist entsprechend aufgelöst.
Mit der LFN-Reform wurde das neue "Hessische Dienstleistungszentrum
für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz" (HDLGN) mit Sitz in
Kassel gegründet, in dem seit dem 1. Januar 2001 sieben
bisher selbständige landwirtschaftliche Sonderbehörden und einzelne Zuständigkeiten
aus dem Bereich des Hessischen Landesamtes für Regionalentwicklung und
Landwirtschaft und der Ämter für Regionalentwicklung, Landwirtschaft und
Landschaftspflege zusammengefaßt werden.
Unter anderem wurde die landwirtschaftliche und gartenbauliche
Beratung vollständig dem HDLGN zugeordnet. Ein Kuratorium, dem sowohl
Verbände als auch das Land Hessen angehören, wird künftig über die
fachlichen Inhalte und Schwerpunkte der Beratung mit entscheiden.
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