Startschuß für das Hessische Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz - HDLGN


S. Linker  sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 02.01.2001


Das Gesetz zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege- und Regionalentwicklungsverwaltung (LFN-Reform) wurde am 19. Dezember 2000 verabschiedet und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Das Hessische Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (HLRL) ist entsprechend aufgelöst.

Mit der LFN-Reform wurde das neue "Hessische Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz" (HDLGN) mit Sitz in Kassel gegründet, in dem seit dem 1. Januar 2001 sieben bisher selbständige landwirtschaftliche Sonderbehörden und einzelne Zuständigkeiten aus dem Bereich des Hessischen Landesamtes für Regionalentwicklung und Landwirtschaft und der Ämter für Regionalentwicklung, Landwirtschaft und Landschaftspflege zusammengefaßt werden.

Unter anderem wurde die landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung vollständig dem HDLGN zugeordnet. Ein Kuratorium, dem sowohl Verbände als auch das Land Hessen angehören, wird künftig über die fachlichen Inhalte und Schwerpunkte der Beratung mit entscheiden.

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