BSE und die Folgen:
Intervention für Rindfleisch beschlossen

S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 22.12.2000


Am 12.12.2000 hat die EU-Kommission beschlossen, die Intervention für Rindfleisch zu eröffnen und die Rauskaufaktion von rund 2 Mio. Rindern, die über 30 Monate alt und nicht auf Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) getestet worden sind, durchzuführen.

Vom 01.01. bis zum 30.06.2001 können Rinderhalter in der EU ihre über 30 Monate alten Tiere, die nicht auf BSE getestet wurden, zur "unschädlichen Beseitigung" abgeben. Als Ausgleich erhalten die Rindfleischerzeuger eine Entschädigung, die auf der Grundlage des in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Marktpreises für die einzelne Fleischkategorie bestimmt wird.

Mit dieser Entscheidung hofft die EU-Kommission, den durch die BSE-Krise arg gebeutelten Rindfleischmarkt zu entlasten und das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Um zu verhindern, daß die Tiere in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen oder in Arzneimitteln verwendet werden, müssen sie eingefärbt und getrennt gelagert werden.

In Deutschland, wo die BSE-Analysen bereits flächendeckend angewendet werden, dürfen auch getestete Rinder in das Aufkaufprogramm abgegeben werden. In Finnland, Österreich und Schweden, wo es bislang noch keinen BSE-Fall gab und der Markt relativ stabil geblieben ist, dürfen über 30Monate alte Rinder auch weiterhin ungetestet verzehrt werden, sofern das Fleisch auf dem nationalen Markt verbleibt. Die Ware muß allerdings mit einem besonderen Stempel gekennzeichnet werden. Großbritannien ist von dem Aufkaufprogramm ausgenommen, weil dort bereits eine Regelung in Kraft ist, wonach alle 30 Monate alten Rinder beseitigt werden müssen.

Aktuelle Informationen zu den Folgen der BSE-Krise auf die Agrarmärkte hat die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP), Bonn in ihrem Internetangebot unter http://www.zmp.de/news/bse.htm zusammengestellt.

Übersicht

 

Seitenanfang