Am 12.12.2000 hat die EU-Kommission beschlossen, die Intervention für
Rindfleisch zu eröffnen und die Rauskaufaktion von rund 2 Mio. Rindern,
die über 30 Monate alt und nicht auf Bovine Spongiforme Enzephalopathie
(BSE) getestet worden sind, durchzuführen.
Vom 01.01. bis zum 30.06.2001 können Rinderhalter in der EU ihre über
30 Monate alten Tiere, die nicht auf BSE getestet wurden, zur "unschädlichen
Beseitigung" abgeben. Als Ausgleich erhalten die Rindfleischerzeuger eine
Entschädigung, die auf der Grundlage des in dem jeweiligen Mitgliedstaat
geltenden Marktpreises für die einzelne Fleischkategorie bestimmt wird.
Mit dieser Entscheidung hofft die EU-Kommission, den durch die BSE-Krise
arg gebeutelten Rindfleischmarkt zu entlasten und das Vertrauen der Verbraucher
zurückzugewinnen. Um zu verhindern, daß die Tiere in die Nahrungs- und
Futtermittelkette gelangen oder in Arzneimitteln verwendet werden, müssen
sie eingefärbt und getrennt gelagert werden.
In Deutschland, wo die BSE-Analysen bereits flächendeckend angewendet
werden, dürfen auch getestete Rinder in das Aufkaufprogramm abgegeben
werden. In Finnland, Österreich und Schweden, wo es bislang noch keinen
BSE-Fall gab und der Markt relativ stabil geblieben ist, dürfen über 30Monate
alte Rinder auch weiterhin ungetestet verzehrt werden, sofern das Fleisch
auf dem nationalen Markt verbleibt. Die Ware muß allerdings mit einem
besonderen Stempel gekennzeichnet werden. Großbritannien ist von dem Aufkaufprogramm
ausgenommen, weil dort bereits eine Regelung in Kraft ist, wonach alle
30 Monate alten Rinder beseitigt werden müssen.
Aktuelle Informationen zu den Folgen der BSE-Krise auf die Agrarmärkte
hat die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP), Bonn in ihrem Internetangebot unter
http://www.zmp.de/news/bse.htm
zusammengestellt.
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