Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2000 die Abschaffung des Rabattgesetzes
und der Zugabeverordnung beschlossen. Nach Mitteilung des Bundespresseamtes
dient die ersatzlose Streichung dieser Bestimmungen, die noch aus der
Vorkriegszeit stammen, in erster Linie der Modernisierung der wettbewerbsrechtlichen
Rahmenbedingungen für die deutschen Anbieter.
Damit können die Verbraucher in Deutschland ab dem kommenden Jahr in
den Genuß deutlicherer Preisnachlässe und Geschenke des Einzelhandels
kommen. Bisher dürfen Rabatte 3 % des Kaufpreises nicht übersteigen
und zugegebene Geschenke nur geringen Wert haben.
Die Gesetzgebungsinitiative beruht auf einer Anhörung der Verbände im
Juni 2000. Dabei sei deutlich geworden, daß die restriktiven Regelungen
von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht mehr den heutigen Bedürfnissen
von Wirtschaft und Verbrauchern entsprechen. Die Abschaffung der Vorschriften
soll unternehmerische Freiräume schaffen und den Wettbewerb fördern, ohne
den Verbraucherschutz einzuschränken.
Die berechtigten Interessen der Verbraucher und Mitbewerber werden weiterhin
durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
und die Preisangabenverordnung gewahrt.
Über die Aufhebung muß jetzt der Bundestag entscheiden. Der Bundesrat
muß nicht zustimmen, nimmt aber Stellung.
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