Rabattgesetz und Zugabeverordnung
werden abgeschafft

S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 14.12.2000


Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2000 die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen. Nach Mitteilung des Bundespresseamtes dient die ersatzlose Streichung dieser Bestimmungen, die noch aus der Vorkriegszeit stammen, in erster Linie der Modernisierung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Anbieter.

Damit können die Verbraucher in Deutschland ab dem kommenden Jahr in den Genuß deutlicherer Preisnachlässe und Geschenke des Einzelhandels kommen. Bisher dürfen Rabatte 3 % des Kaufpreises nicht übersteigen und zugegebene Geschenke nur geringen Wert haben.

Die Gesetzgebungsinitiative beruht auf einer Anhörung der Verbände im Juni 2000. Dabei sei deutlich geworden, daß die restriktiven Regelungen von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht mehr den heutigen Bedürfnissen von Wirtschaft und Verbrauchern entsprechen. Die Abschaffung der Vorschriften soll unternehmerische Freiräume schaffen und den Wettbewerb fördern, ohne den Verbraucherschutz einzuschränken.

Die berechtigten Interessen der Verbraucher und Mitbewerber werden weiterhin durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Preisangabenverordnung gewahrt.

Über die Aufhebung muß jetzt der Bundestag entscheiden. Der Bundesrat muß nicht zustimmen, nimmt aber Stellung.

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