BSE und die Folgen: Tiermehl und Fleischpreise

S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 11.12.2000


Nachdem die Agrarminister am 04.12.2000 ein auf 6 Monate befristetes Verfütterungsverbot von Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere beschlossen hatten, wurde die zeitliche Befristung zunehmend kritisiert. Im Rahmen des Treffens der Staats- und Regierungschefs in Nizza bis wurde jedoch keine weitere Regelung getroffen.

In den Schlußfolgerungen des Gipfels zu BSE, die am 08.12.2000 verabschiedet wurden, heißt es lediglich, daß die "Verbraucher dauerhaft die Gewähr erhalten (sollen), daß Rindfleisch sicher ist." Während des Verbotszeitraumes sollten die Kontrollen so umgesetzt werden, daß eine irrtümliche Verfütterung von Tiermehl an Rinder nicht mehr möglich ist.

Die Preise für Wurstwaren werden kurzfristig zwischen 1-2 DM je kg steigen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie, Bonn, ist die Preiserhöhung angesichts der durch die BSE-Krise ausgelösten Beschlüsse in Deutschland und der EU zwingend erforderlich. Begründet wird diese Ankündigung

- mit steigenden Kosten in der Fleischproduktion durch den Einsatz von Ersatzeiweiß in Futtermitteln,

- mit den durch den BSE-Test bei Rindfleisch um etwa 1 DM je kg höher liegenden Kosten und

- mit einem neuen Kostenfaktor, der mit der Knochenentsorgung in den Zerlegungsbetrieben entsteht.

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