Einführung von BSE-Tests in der EU
S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 22.11.2000

Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Agrarminister am 21.11.2000 auf eine Ausweitung von BSE-Tests und damit auf die Einführung systematischer BSE-Tests in zwei Phasen sowie Einschränkungen bei der Produktion von Tiermehl geeinigt.

BSE-Tests

  • Phase 1 ab dem 01.01.2001
    Alle Rinder, die älter als 30 Monate sind sowie notgeschlachtete und verhaltensauffällige Tiere, sollen in der EU auf BSE hin getestet werden. Die derzeit verfügbaren BSE-Schnelltests sind nur ab diesem Alter einsetzbar. Mit der neuen Altersgrenze müssen 8 Mio. Tiere in der EU jährlich auf BSE getestet werden. Nach Aussage des BMELF bedeutet das für Deutschland etwa 66.000 Tests pro Jahr.

  • Phase 2 ab dem 01.07.2001
    Entdeckt man während der Phase 1 BSE-Fälle, sollen die Tests auf alle geschlachteten und genußtauglichen Rinder ab diesem Alter ausgeweitet werden. Das würde in Deutschland etwa 1 Mio. Tests pro Jahr bedeuten.

Die Gesamtkosten für einen Test belaufen sich derzeit auf rund 100 €. Die Finanzierung ist bisher nur teilweise geklärt: Ein Teil der Kosten soll aus dem EU-Haushalt bezahlt werden.

Die nationalen Sicherheitsvorkehrungen Spaniens, Italiens und Österreichs gegen französisches Rindfleisch müssen nun zunächst innerhalb von 24 Stunden der Kommission gemeldet werden. Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss der Kommission soll dann bis zum 30. November eine Bewertung erarbeiten und falls notwendig eine Verschärfung der Gemeinschaftsregeln vorschlagen. Falls notwendig werden die Agrarminister am 4. Dezember zu einem Sondertreffen zusammenkommen, um über die Empfehlungen der Wissenschaftler zu beraten.

Mehrere deutsche Bundesländer haben inzwischen angekündigt,die EU-weit ab 2001 vorgesehenen BSE-Tests bereits jetzt zu starten. Vorrangig verendete, notgeschlachtete und auffällige Tiere sollen untersucht werden.

Tiermehl

Frankreich konnte sich mit seiner Forderung nach einem Totalverbot von Tiermehl in der EU nicht durchsetzen. Neben Portugal und Großbritannien, die Tiermehl bereits verboten haben, konnte sich nur noch Italien mit einem Totalverbot anfreunden. Die großen Kosten einer solchen Entscheidung dürften hier eine Rolle gespielt haben.

Allerdings sollen künftig nur noch Reste von Tieren, die für die menschliche Ernährung zugelassen sind zu Tiermehl verarbeitet werden.

EU-Agrarkommissar Franz Fischler bezifferte den Wert der 3 Mio. t Tiermehl in der EU auf 1,5 Mrd. €. Bei einem generellen Verbot von Tiermehl entstünden EU-weit Kosten von 3 Mrd. € für die gesamte Vernichtung. Die jährlichen Kosten für die Vernichtung und die Beschaffung alternativer Eiweißquellen beliefen sich auf rund 5,2 Mrd. €.

Das Verbot des Einsatzes von Tier-/Blutmehl in Frakreich zeigt bereits Auswirkungen am Markt. Die Sojaschrot-Preise festigten sich zwischenzeitlich und ziehen weiter an. Fakt ist, daß in Frankreich in den nächsten Monaten ein Bedarf von rund 500.000 t pflanzlicher Eiweißträger gedeckt werden muß.

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