Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Agrarminister am 21.11.2000
auf eine Ausweitung von BSE-Tests und damit auf die Einführung systematischer
BSE-Tests in zwei Phasen sowie Einschränkungen bei der Produktion von
Tiermehl geeinigt.
BSE-Tests
- Phase 1 ab dem 01.01.2001
Alle Rinder, die älter als 30 Monate sind sowie notgeschlachtete und
verhaltensauffällige Tiere, sollen in der EU auf BSE hin getestet werden.
Die derzeit verfügbaren BSE-Schnelltests sind nur ab diesem Alter einsetzbar.
Mit der neuen Altersgrenze müssen 8 Mio. Tiere in der EU jährlich auf
BSE getestet werden. Nach Aussage des BMELF bedeutet das für Deutschland
etwa 66.000 Tests pro Jahr.
- Phase 2 ab dem 01.07.2001
Entdeckt man während der Phase 1 BSE-Fälle, sollen die Tests auf alle
geschlachteten und genußtauglichen Rinder ab diesem Alter ausgeweitet
werden. Das würde in Deutschland etwa 1 Mio. Tests pro Jahr bedeuten.
Die Gesamtkosten für einen Test belaufen sich derzeit auf rund 100 €.
Die Finanzierung ist bisher nur teilweise geklärt: Ein Teil der Kosten
soll aus dem EU-Haushalt bezahlt werden.
Die nationalen Sicherheitsvorkehrungen Spaniens, Italiens und Österreichs
gegen französisches Rindfleisch müssen nun zunächst innerhalb von 24 Stunden
der Kommission gemeldet werden. Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss
der Kommission soll dann bis zum 30. November eine Bewertung erarbeiten
und falls notwendig eine Verschärfung der Gemeinschaftsregeln vorschlagen.
Falls notwendig werden die Agrarminister am 4. Dezember zu einem Sondertreffen
zusammenkommen, um über die Empfehlungen der Wissenschaftler zu beraten.
Mehrere deutsche Bundesländer haben inzwischen
angekündigt,die EU-weit ab 2001 vorgesehenen BSE-Tests bereits
jetzt zu starten. Vorrangig verendete, notgeschlachtete und auffällige
Tiere sollen untersucht werden.
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Tiermehl
Frankreich konnte sich mit seiner Forderung nach einem Totalverbot von
Tiermehl in der EU nicht durchsetzen. Neben Portugal und Großbritannien,
die Tiermehl bereits verboten haben, konnte sich nur noch Italien mit
einem Totalverbot anfreunden. Die großen Kosten einer solchen Entscheidung
dürften hier eine Rolle gespielt haben.
Allerdings sollen künftig nur noch Reste von Tieren, die für die menschliche
Ernährung zugelassen sind zu Tiermehl verarbeitet werden.
EU-Agrarkommissar Franz Fischler bezifferte den Wert der 3 Mio. t Tiermehl
in der EU auf 1,5 Mrd. €. Bei einem generellen Verbot von Tiermehl entstünden
EU-weit Kosten von 3 Mrd. € für die gesamte Vernichtung. Die jährlichen
Kosten für die Vernichtung und die Beschaffung alternativer Eiweißquellen
beliefen sich auf rund 5,2 Mrd. €.
Das Verbot des Einsatzes von Tier-/Blutmehl in Frakreich zeigt bereits
Auswirkungen am Markt. Die Sojaschrot-Preise festigten sich zwischenzeitlich
und ziehen weiter an. Fakt ist, daß in Frankreich in den nächsten
Monaten ein Bedarf von rund 500.000 t pflanzlicher Eiweißträger
gedeckt werden muß.
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