Das hessische Kabinett hat am 12. September 2000 beschlossen, den Gesetzentwurf
zur Reform der Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege-
und Regionalentwicklungsverwaltung (LFN-Reform) an den Landtag zu überweisen.
Der Gesetzentwurf war auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 08.06.2000
rund 100 Verbänden und Organisationen zur Anhörung übersandt
worden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtags soll das
Reformgesetz zum 1. Januar 2001 in Kraft treten.
Weitere Informationen: http://www.mulf.hessen.de/presse/200009131315.htm
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