Der Höchstfeuchtegehalt von Getreide für die Intervention darf von 14,5 %
auf 15 % angehoben werden. Dies hat die EU-Kommission mit Zustimmung
des Verwaltungsausschusses für Getreide in Brüssel den EU-Mitgliedstaaten
ermöglicht. Es bleibt allerdings bei den Abschlägen von 0,2 Euro/t pro
0,1 % Feuchtigkeit über einem Gehalt von 14 %. An den anderen Interventionskriterien
ändert sich dagegen nichts. Die Ausnahmeregelung ist auf das Wirtschaftsjahr
2000/2001 begrenzt.
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