Höchstfeuchte darf 15 % betragen
Dipl.-Ing. agr. S. Linker linker@kassel.hlrl.de Stand: 12.09.2000

Der Höchstfeuchtegehalt von Getreide für die Intervention darf von 14,5 % auf 15 % angehoben werden. Dies hat die EU-Kommission mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses für Getreide in Brüssel den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Es bleibt allerdings bei den Abschlägen von 0,2 Euro/t pro 0,1 % Feuchtigkeit über einem Gehalt von 14 %. An den anderen Interventionskriterien ändert sich dagegen nichts. Die Ausnahmeregelung ist auf das Wirtschaftsjahr 2000/2001 begrenzt.

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