Export: Rußland verhängt Einfuhrbeschränkungen


S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 27.11.2012


Für drei Molkereistandorte in Bayern und acht Fleischverarbeiter bzw. Naturdarmanbieter in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat die russische Veterinärbehörde ab dem 10.12.2012 weitgehende Importbeschränkungen verhängt.

 

Russische Veterinäraufsicht erhebt schwerwiegende Vorwürfe
In einem Schreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die russische Veterinärbehörde "Rosselkhoznadzor" erhebliche Vorwürfe über die Nichteinhaltung von Handelsvereinbarungen geäußert. Der stellvertretende Leiter der Moskauer Behörde Yevgeny Nepoklonov beruft sich auf eine Inspektionsbereisung deutscher Unternehmen, die tierische Produkte verarbeiten, die vom 28.10. bis zum 10.11.2012 erfolgte.

Die Überprüfung hat nach Aussage der Moskauer Behörde ergeben, daß die russischen veterinärmedizinischen und hygienischen Anforderungen bei mehreren inspizierten Unternehmen nicht eingehalten wurden. In dem Schreiben beschwert sich die russische Veterinäraufsicht über unzulängliche und zwischen den Länderbehörden nicht ausreichend koordinierte Kontrollen durch die deutschen Behörden.

Die russische Veterinäraufsicht erhebt schwerwiegende Vorwürfe: Deutsche Behörden hätten ungenaue Zertifikate für tierische Produkte, die für den Export nach Rußland vorgesehen waren, ausgestellt. Es seinen ungenaue Zahlen und Namen der Hersteller angegeben worden, die Kennzeichnung, Produktart und die dokumentierten Produktionsdaten hätten nicht den echten Daten entsprochen. Nicht zugelassene Inhaltsstoffe aus EU- und Drittländern, darunter aus China und Pakistan, seien verwendet wurden, um die Exportwaren für Rußland zu produzieren.

Ab dem 10.12.2012 hat die russische Veterinäraufsicht "Rosselkhoznadzor" vorübergehend für elf deutsche Unternehmen weitgehende Auflagen verhängt. Betroffen sind drei Molkereistandorte in Bayern und acht Fleischverarbeiter bzw. Naturdarmanbieter in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Nur mit Kontrollzertifikaten und Produktionsgarantien ist derzeit ein Export nach Rußland möglich.

Die Moskauer Behörde erklärt in ihrem Schreiben an das BMELV, daß - sofern keine umgehenden Maßnahmen zur Sicherung der Handelsvereinbarungen ergriffen würden - weitere temporäre Importbeschränkungen für weitere bei vorherigen Inspektionsbereisungen auffälligen Unternehmen verhängt würden.

Für den Februar 2013 hat die russische Veterinäraufsicht eine erneute Inspektion deutscher fleisch- und milchverarbeitender Betriebe angekündigt.

 
 
 
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