Am 28.08.2012 hatte die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,30 Prozentpunkte (nominal) gesenkt.
Ab dem 01.11.2012 werden die beihilfefähigen Konditionen angepaßt. Die beihilfefähigen Zinssätze der Rentenbank ändern sich, da der Referenzzinssatz der EU-Kommission gesenkt wird. Die übrigen Zinssätze vom 28.08.2012 behalten ihre Gültigkeit.
In der günstigsten Preisklasse (A) liegt der Top-Zins für Förderkredite an Junglandwirte mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung jetzt bei effektiv 1,81 Prozent und 1,31 Prozent bei 5-jähriger Zinsbindung. Zum günstigen Top-Zins werden auch nachhaltige Investitionen z. B. in den Umwelt- und Ressourcenschutz, den Verbraucherschutz oder im Bereich Bioenergie finanziert.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.
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Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main