Konsumgetreide zu Saatzwecken: Kulanzbereitschaft der Züchter

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 23.04.2012


Angesichts des außergewöhnlich hohen Bedarfs an Sommersaatgut infolge der gravierenden Auswinterungen in Deutschland bieten die deutschen Pflanzenzüchter eine einmalige Ausnahmeregelung für Landwirte an, die Konsumgetreide und kein Z-Saatgut ausgesät haben.

Aufgrund der enormen Auswinterungen mußten die im Herbst 2011 ausgesäten Winterungen in vielen Regionen in Deutschland umgebrochen werden. Der Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) weist darauf hin, daß im Frühjahr 2012 zum Teil zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen mangels Alternativen zugekauftes Konsumgetreide eingesetzt wurde. Der BDP betont, daß die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zur Nachsaat grundsätzlich gravierende Rechtsverstöße darstellt.

Der BDP stellt jedoch ebenfalls klar, daß die Getreidezüchter die unverschuldete Notlage in der Landwirtschaft anerkennen und mehrheitlich Landwirten und Händlern in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung für den Nachsaat im Frühjahr 2012 anbieten. Die Frist für die Ausnahmeregelung endet am 30.06.2012.

Die Ausnahmeregelung sieht vor, daß Landwirte, Handel und Züchter für die Z-Lizenzgebühr zu gleichen Teilen aufkommen. Landwirten wird somit nur ein Drittel der üblichen vollen Z-Lizenzgebühr (der jeweiligen Sorte) berechnet. Ein weiteres Drittel zahlen die Händler und das letzte Drittel tragen die Pflanzenzüchter selbst.

Landwirte und Händler, die von der Ausnahmeregelung bis Ende Juni Gebrauch machen möchten, finden alle entsprechenden Informationen auf der Website der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH.

Presseerklärung des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

 
 
 
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