Schlachtrinder-Notierung: Neues Notierungsgebiet
"Baden-Württemberg - Rheinland-Pfalz - Hessen"

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 12.01.2012


Die amtliche Preisfeststellung für Schlachtrinder wird seit Anfang 2012 für das vergrößerte gemeinschaftliche Notierungsgebiet "Baden-Württemberg - Rheinland-Pfalz - Hessen" veröffentlicht.

Bereits seit 2008 wurden die Daten der meldepflichtigen Rinderschlachtbetriebe zwar auf Länderebene erfaßt, jedoch anschließend für das gemeinsame Meldegebiet "Rheinland-Pfalz - Hessen" zusammengefaßt und veröffentlicht. Die Zusammenfassung war notwendig geworden, um - trotz vergleichsweise geringer Schlachtzahlen - repräsentative Daten zur Verfügung stellen zu können.

Seit der Neuregelung des Fleischgesetzes im Jahr 2008 sind in Deutschland alle Schlachtbetriebe meldepflichtig, die durchschnittlich mindestens 75 Rinder pro Woche schlachten. Um die Repräsentativität der amtlichen Preisfeststellung zu gewährleisten, wurde in der letzten Zeit eine erneute Erweiterung des Notierungsgebietes erforderlich.

Nach eingehender Prüfung wurde daher Anfang 2012 die amtliche Rinder-Notierung für Rheinland-Pfalz und Hessen mit der amtlichen Notierung für Baden-Württemberg zu einer gemeinsamen Notierung zusammengelegt.

Die Schlachtrinder-Notierung für das neue Notierungsgebiet "Baden-Württemberg - Rheinland-Pfalz - Hessen" bietet aufgrund der größeren Zahl an meldepflichtigen Schlachtstätten sowie der höheren Schlachtzahlen eine repräsentative Datengrundlage.

 
 
 


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