GAP-Reform: Die 10 Kernpunkte des EU-Kommissionsvorschlags

EU-Kommission Stand: 12.10.2011


Die EU-Kommission hat heute die Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013 im Entwurf vorgestellt.

 

EU-Kommission legt GAP-Reformvorschläge vor
Die EU-Kommission hat heute ein Paket von Vorschlägen vorgelegt mit dem Ziel, die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) wirksamer zu machen im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft und einen lebendigen ländlichen Raum im Einklang mit der Bevölkerung.

Sie sind im Wesentlichen identisch mit den bisherigen Entwürfen. Die reformierte GAP nach Vorstellung der EU-Kommission neue Voraussetzungen schaffen, um Innovationen voranzutreiben, die wirtschaftliche wie auch die ökologische Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu stärken, den Klimawandel zu bekämpfen sowie Beschäftigung und Wachstum zu fördern.

 

Die zehn Kernpunkte der Reform

1)
Gezieltere Vergabe der Einkommensbeihilfen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung:

Um das Agrarpotenzial der EU besser auszuschöpfen, schlägt die Kommission eine gerechtere, einfachere und gezieltere Einkommensstützung zugunsten der Landwirte vor. Die Einkommensgrundsicherung wird nur aktiven Landwirten gewährt. Sie wird ab 150 000 EUR stufenweise gekürzt (Degressivität) mit einer Deckelung von 300 000 EUR pro Betrieb und Jahr, wobei die Zahl der von den Betrieben geschaffenen Arbeitsplätze berücksichtigt wird. Außerdem erfolgt eine gerechtere Verteilung zwischen Landwirten, Regionen und Mitgliedstaaten.
   
2)
Reaktionsfähigere und besser angepasste Instrumente für das Krisenmanagament zur Bewältigung der neuen wirtschaftlichen Herausforderungen:

Die Volatilität der Preise ist eine Gefahr für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors. Die Kommission schlägt vor, die Sicherheitsnetze (private Lagerhaltung und öffentliche Intervention) für die krisenanfälligsten Sektoren effizienter zu gestalten, ihre Reaktionsfähigkeit zu verbessern und Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit zu fördern.
   
3)
Ökologisierungszuschlag“ für langfristige Produktivität und die Erhaltung von Ökosystemen:

Um die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu stärken und den Anstrengungen der Landwirte mehr Durchschlagskraft zu verleihen, schlägt die Kommission vor, 30 % der Direktzahlungen für Verfahren bereitzustellen, die eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen. Diese einfach anzuwendenden und ökologisch effizienten Verfahren sind: Diversifizierung der Anbaukulturen, Erhaltung von Dauergrünland, Erhaltung von ökologischen Nischen und Erhaltung der Landschaft.
   
4)
Zusätzliche Investitionen für Forschung und Innovation:

Zur Schaffung einer wissensbasierten, wettbewerbsfähigen Landwirtschaft schlägt die Kommission vor, die Mittel für Agrarforschung und –innovation zu verdoppeln und dafür zu sorgen, dass die Forschungsergebnisse über eine neue Innovationspartnerschaft in die Praxis übertragen werden. Aus diesen Mitteln können die Weitergabe von Know-how, Beratungsdienste für Landwirte sowie einschlägige Forschungsprojekte für die Landwirte gefördert werden, wobei eine engere Zusammenarbeit zwischen Agrarsektor und Wissenschaft gewährleistet wird.
   
5)
Eine wettbewerbsfähigere und ausgewogenere Lebensmittelversorgungskette:

Die Landwirtschaft, die die Basis der Lebensmittelversorgungskette bildet, ist stark zersplittert und wenig strukturiert. Um die Position der Landwirte zu stärken, schlägt die Kommission vor, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände zu fördern und kurze Absatzwege zwischen Erzeugern und Verbrauchern (ohne allzu viele Zwischenstufen) zu entwickeln. Darüber hinaus werden die Zuckerquoten, die ihren Daseinszweck verloren haben, nach 2015 nicht weiter verlängert.
   
6)
Förderung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft

Die Besonderheiten jedes Gebiets sind zu berücksichtigen, und es müssen nationale, regionale und lokale Agrarumweltinitiativen gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten nach dem Vorschlag der Kommission die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und die Bekämpfung des Klimawandels sowie die effiziente Nutzung der Ressourcen zu den sechs Prioritäten der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zählen.
   
7)
Erleichterung der Niederlassung von Junglandwirten

Zwei Drittel der Landwirte sind älter als 55 Jahre. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und jüngere Menschen zu ermutigen, im Agrarsektor tätig zu werden, schlägt die Kommission vor, ein neues Instrument zur Niederlassungs¬förderung zu errichten, das Landwirten von unter 40 Jahren in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit zur Verfügung steht.
   
8)
Förderung der Beschäftigung im ländlichen Raum und des Unternehmergeists

Um die Beschäftigung und den Unternehmergeist zu fördern, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die Wirtschaftstätigkeit in den ländlichen Gebieten stimuliert und Initiativen zur lokalen Entwicklung angeregt werden sollen. Beispielsweise wird, um Projekte von Kleinstunternehmen zu unterstützen, ein „Starter-Kit“ mit einer Finanzierung von bis zu 70 000 EUR über fünf Jahre geschaffen. Die lokalen Aktionsgruppen von LEADER werden verstärkt.
   
9)
Bessere Berücksichtigung empfindlicher Gebiete

Um eine Verödung zu verhindern und den Reichtum unserer Gebiete zu erhalten, bietet die Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen mit einer zusätzlichen Ausgleichszahlung stärker zu unterstützen. Diese Beihilfe ergänzt die anderen Stützungen, die im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bereits zur Verfügung stehen.
   
10)
Eine einfachere und effizientere GAP

Um einen übermäßigen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, schlägt die Kommission vor, verschiedene GAP-Mechanismen – insbesondere die Regeln für die Konditionalität und die Kontrollsysteme - zu vereinfachen, ohne dass ihre Effizienz darunter leidet. Außerdem werden die Stützungsmaßnahmen für Kleinlandwirte vereinfacht. Für diese wird eine Pauschalzahlung von 500 bis 1000 EUR je Betrieb und Jahr eingeführt. Die Übertragung von Flächen von Kleinlandwirten, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einstellen, an andere Betriebe, die eine Umstrukturierung vornehmen wollen, wird gefördert.
 
 
 


Vorhergehende Beiträge

---  
   
 
 
 
 

Seitenanfang