Weizen / Gerste: EU-Importzölle werden auf Null gesetzt

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 17.02.2011


Die Importzölle bei Weizen und Fuittergerste sollen für bestimmte Importquoten in der kommenden Woche vorübergehend auf Null gesetzt werden, um den Markt zu entlasten. Dies hat die EU-Kommission heute im Verwaltungsausschuß in Brüssel entschieden.

Zollfreier Import für Futterweizen und Futtergerste
Beschlossen wurde, die Importzölle für Weizen niedriger und mittlerer Qualität sowie von Futtergerste auszusetzten. Die Maßnahme soll für ein Einfuhrkontingent von 2,99 Mio.Tonnen bei Weizen und von 0,31 Mio.Tonnen bei Futtergerste gelten.

Bisher galt für dies betroffenen Weizenqualitäten ein Zollsatz von 12 Euro/t und für Futtergerste von 16 Euro/t im Rahmen des Importkontingents. Außerhalb der Kontingente soll auch künftig der Normalzoll von 95 Euro/t für Futterweizen und von 93 Euro/t für Gerste gelten.

Die EU-Kommission begründet die ad-hoc-Maßnahme mit der angespannten Situation auf dem europäischen Getreidemarkt und verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß die weltweiten Getreide-Lagerbestände bis zum Ende des Wirtschaftsjahres vermutlich um 62 Mio. Tonnen schrumpfen werden.

Beschluß tritt evt. nächste Woche in Kraft
Die offizielle Veröffentlichung des EU-Beschlusses ist für die kommende Woche geplant. Mit der Bekanntgabe tritt die Maßnahme in Kraft und soll dann und bis Ende Juni 2011 gelten.

Anmerkung
Der Importzollsatz für Hartweizen und für hochwertigen Weichweizen wurde bereits mit dem Beginn des Wirtschaftsjahres 2010/11 auf Null gesetzt. Ein zollfreier Import ist bei Mais seit dem 17.08.2010 und bei Roggen und Sorghum seit dem 19.10.2010 möglich. Darüber hinaus bestehen weitere Importzölle und Importquoten für weitere Getreidearten sowie länderspezifische Importquoten z.B. für die USA und Kanada.

Quelle: EU-Kommission

 
 
 
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