Milch: EU-Milchmarktbericht veröffentlicht
S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 22.07.2009


Heute hat die EU-Kommission ihren Bericht zur Lage des Milchsektors bekanntgegeben.In dem Bericht werden die verschiedenen möglichen Maßnahmen zur Verringerung des hohen Milchangebots dargestellt.

EU-Kommission will Milcherzeugern helfen
Die EU-Kommission bekräftigte bei der Vorstellung des EU-Milchmarktberichtes, "auf alle zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen, um den Markt zu stabilisieren". Zugleich machte man deutlioch, daß die EU-Kommission "jedoch nicht ihrer Politik der allmählichen Abschaffung der Quoten abschwören" werde.

In ihrem heute veröffentlichten Bericht über die Lage auf dem Milchmarkt beschreibt die Kommission den Katalog der verfügbaren Maßnahmen, um die derzeitig sehr schwierige Marktsituation abzumildern. Die Kommission will dabei weiter auf Instrumente, wie Interventionsankäufe, Beihilfen für die private Lagerhaltung sowie Ausfuhrerstattungen, zurück­greifen. Ferner sollen die Direktzahlungen an die Landwirte früher geleistet werden. Die Kommission hat auch eine neue Serie von Absatzförderungsprogrammen für Milcherzeugnisse auf den Weg gebracht.

Weitere mögliche Maßnahmen könnten darin bestehen, dass die von den Milcherzeugern bei Quotenüberschreitung erhobene Abgabe zur Finanzierung einer Regelung für die freiwillige Aufgabe der Milcherzeugung verwendet und dass der vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Kreditklemme auf Landwirte ausgedehnt wird.

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten nach den letztjährigen Beschlüssen des GAP-Gesundheitschecks die Möglichkeit, bestimmte Beihilfemittel auf prioritäre Gruppen im Milchsektor umzuverteilen, und außerdem bestehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Förderung der Milcherzeuger im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Kommission prüft daneben weiterhin, ob etwaige wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere im Milchsektor vorliegen.

 

Absage an Forderung einer Schlachtprämie
Gestern hatte sich der Deutsche Bauernverband für eine Schlachtprämie von 400 bis 500 Euro für Milchkühe ausgesprochen. ein solches Instrument zur Marktstabilisierung stößt allerdings bei der EU-Kommission wie auch im deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium auf klaren Widerstand. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel erklärte: „Ich unterstütze keine Schlachtprämien aus einem offensichtlichen Grund: Wir haben das Geld nicht“. Man könne den Steuerzahlern nur schwer vermitteln, dass mit ihrem Geld gesunde Tiere getötet werden sollten. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner bezeichnete Schlachtprämien heute am Rande des Runden Tisches Lebensmittel in Berlin ebenfalls als "nicht für den richtigen Weg".

 

Ausstieg aus der Milchquote
Im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni wird die Kommission allerdings nicht die bereits getroffenen Beschlüsse zur Milchquotenregelung antasten. Änderungen der Quotenregelung würden aber dem Ergebnis des Gesundheits­checks zuwiderlaufen. Somit ist nach Einschätzug der EU-Kommission die Möglichkeit von Quotenkürzungen oder einem Einfrieren der bereits beschlossenen Quotenanhebungen ausgeschlossen.

Zudem läge das Gesamterzeugungsvolumen derzeit um 4,2 % unter dem Gesamtquotenumfang. Die Kommission schlägt deshalb vor, daß die Mitgliedstaaten die bei den Milcherzeugern im Fall der Überschreitung ihrer einzelbetrieblichen Quote erhobene Zusatzabgabe dazu verwenden, die freiwillige Aufgabe der Milcherzeugung zu finanzieren oder aber diese Mittel auf prioritäre Gruppen umzuverteilen.

 

Milchmarktbericht - Zur Verfügung stehende Maßnahmen

  • Die Kommission gewährt die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter bereits seit Anfang Januar , und bislang sind in diesem Jahr 113 500 t eingelagert worden. Der Gewährungszeitraum für diese Beihilfe wird bis Ende Februar 2010 verlängert.
  • Die Interventionsankäufe für Butter und Magermilchpulver begannen am 1. März, und die Kommission hat nunmehr vorgeschlagen, den Ankaufszeitraum bis zum 28. Februar 2010, d.h. bis zum Beginn der neuen Interventionssaison, zu verlängern. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, sie zu ermächtigen, die Ankaufsdauer im Jahr 2010 ebenso zu verlängern, falls die Marktsituation dies erfordern sollte. Bislang wurden 81 900 t Butter und 231 000 t Magermilchpulver zur Intervention angekauft.
  • Die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse wurde im Januar wiedereingeführt. Die umsichtige Festsetzung der Erstattungssätze soll es ermöglichen, dass unsere Exporteure wettbewerbsfähig sind, ohne dass die Weltmarktpreise künstlich unterboten werden. Die Kommission wird die Erstattungsgewährung so lange wie notwendig fortsetzen.
  • Das EU-Schulmilchprogramm wurde kürzlich verbessert, und zurzeit wird darüber beraten, wie dieses Programm noch attraktiver gestaltet werden kann.
  • Die Kommission wird den Mitgliedstaaten ausnahmsweise gestatten, den landwirtschaftlichen Betriebsinhabern auf die ihnen ab 1. Dezember zustehenden Direktzahlungen bereits ab 16. Oktober Vorschüsse in Höhe von bis zu 70% zu zahlen.
  • Die Mitgliedstaaten können ferner staatliche De-minimis-Beihilfen oder Darlehen zu Marktbedingungen gewähren, um Milcherzeuger mit dem Liquiditäts­problemen zu helfen.
  • Denkbar ist eine Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, um die Landwirte in diese Regelung einzubeziehen.

  • Hierdurch wären bis Ende 2010 Zahlungen in Höhe von bis zu 15 000 EUR je Landwirt zulässig, von denen allerdings die vom jeweiligen Landwirt bezogenen De-minimis-Beihilfen abgezogen werden müssten
  • Letzte Wochehat die Kommission vorgeschlagen, eine weitere Serie von Absatzförderungsprogrammen für Milcherzeugnisse auf den Weg zu bringen.

  • Die Beschlüsse des Gesundheitschecks für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben die Möglichkeit geschaffen, einen bestimmten Betrag an einbehaltenen Direktzahlungen zwischen den Landwirten und Sektoren eines Mitgliedstaates umzuverteilen. So können die Mitgliedstaaten zum Beispiel besondere Beihilfen für wirtschaftlich anfällige Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Milchsektor einführen.

  • Die Politik zur Entwic klung des ländlichen Raums umfasst eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Umstrukturierung im Milchsektor gefördert werden kann. Im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks wurde die Umstrukturierung des Milchsektors als eine der neuen Herausforderungen betrachtet, für deren Bewältigung die bereitgestellten Zusatzmittel des Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden können.
  • Als Unterstützungsmöglichkeiten bieten sich hier u.a. Vorruhestandsregelungen, Investitionsförderung, Zahlungen für Milcherzeuger in benachteiligten Gebieten, Förderung von umweltgerechten Formen der Milcherzeugung sowie von Haltungspraktiken mit verbessertem Tierschutz.

  • Die Kommission setzt ferner zurzeit den in ihrer Mitteilung über die Lebensmittelpreise in Europa vorgesehenen Fahrplan um und prüft dabei die Einführung eines neuen Systems für die Preisüberwachung.

  • Darüber hinaus untersucht sie gegenwärtig etwaige wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere im Milchsektor.
  • Sollte die Kommission feststellen, dass der Wettbewerb nicht funktioniert, so wird sie nicht zögern, von den ihr durch den EG-Vertrag übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen. Den nationalen Wettbewerbsbehörden kommt hier eine ebenso wichtige Rolle zu.

  • Die Milcherzeuger sollten schließlich noch angehalten werden, im Rahmen von Erzeugerorganisationen effizienter zusammenzuarbeiten, um ihre Preisverhand­lungsposition auf dem Markt zu stärken.

 
 
 


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