Bundesverfassungsgericht erklärt Absatzfondgesetz für nichtig

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 05.02.2009


Die Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft hat das Bundesverfassungsgericht am 03.02.2009 als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar verklärt.

Absatzfondgesetz ist verfassungswidrig
Zur Absatzförderung der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft gibt es seit 1969 den als Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Absatzfondsgesetz gegründeten Absatzfonds, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der "Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft mbH" (CMA) und der "Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH" (ZMP) bedient.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 03.02.2009 entschieden, daß die Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig sind. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Abgabe als eine unzulässige Sonderabgabe, das es an einer Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für die staatliche Absatzförderung fehle.

Der Absatzfond muss den Klägern und allen anderen Betrieben, die Widerspruch gegen die Abgabe eingelegt haben, ihr seit 2002 gezahltes Geld zurückzahlen. Das Urteil gilt ab Juli 2002, weil die Kläger da Widerspruch eingelegt haben.

Der Brancheninformationsdienst "Ernährungsdienst" schreibt unter Berufung auf den Verband der agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW), Stuttgart, daß der Absatzfonds rund 120 Mio. Euro an diejenigen Handels- und Verarbeitungsbetriebe zurückzahlen müsse, die ihre jährlichen Abgaben in Höhe von 0,4 % des Warenwertes nur unter Vorbehalt überwiesen hatten. Dabei handelt es sich um „Flaschenhalsbetriebe“ wie Zuckerfabriken, Mühlen, Ölmühlen, Brauereien oder Molkereien.

Die Bundesregierung werde die Finanzierung des Fonds jetzt prüfen, sagte ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

 

Vorläufiges Aus für die ZMP
"Für die ZMP bedeutet das zunächst das Aus nach nahezu 60 Jahren Marktberichterstattung, sofern die Wirtschaft und der Gesetzgeber keine Lösungen finden." erklärt die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP), Bonn in einer Pressemitteilung.

Wegen künftig fehlender Nachdrucke von ZMP-Informationen in Fach- und Tageszeitungen von nahezu 30 Millionen täglich müsse die Agrarbranche vorerst erhebliche Informationsdefizite hinnehmen, so die ZMP. Jetzt seien die Dachverbände und die Politik aufgerufen, über neue Strukturen nachzudenken und wegen des bestehenden Bedarfs [Anm.: nach Marktinformationen] auch umzusetzen.

 
 
 
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