Die Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft
hat das Bundesverfassungsgericht am 03.02.2009 als
mit dem Grundgesetz nicht vereinbar verklärt.
Absatzfondgesetz
ist verfassungswidrig
Zur Absatzförderung der deutschen
Land-und Ernährungswirtschaft gibt es seit 1969
den als Anstalt des öffentlichen Rechts nach
dem Absatzfondsgesetz gegründeten Absatzfonds,
der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der "Centralen
Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft
mbH" (CMA) und der "Zentralen Markt- und
Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH" (ZMP)
bedient.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
hat am 03.02.2009 entschieden, daß die Regelungen
des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung mit dem
Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig sind. Das
Bundesverfassungsgericht betrachtet die Abgabe als
eine unzulässige Sonderabgabe, das es an einer
Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und
Ernährungswirtschaft für die staatliche
Absatzförderung fehle.
Der Absatzfond muss den Klägern
und allen anderen Betrieben, die Widerspruch gegen
die Abgabe eingelegt haben, ihr seit 2002 gezahltes
Geld zurückzahlen. Das Urteil gilt ab Juli 2002,
weil die Kläger da Widerspruch eingelegt haben.
Der Brancheninformationsdienst "Ernährungsdienst"
schreibt unter Berufung auf den Verband der agrargewerblichen
Wirtschaft (VdAW), Stuttgart, daß der Absatzfonds
rund 120 Mio. Euro an diejenigen Handels- und
Verarbeitungsbetriebe zurückzahlen müsse,
die ihre jährlichen Abgaben in Höhe von
0,4 % des Warenwertes nur unter Vorbehalt überwiesen
hatten. Dabei handelt es sich um „Flaschenhalsbetriebe“
wie Zuckerfabriken, Mühlen, Ölmühlen,
Brauereien oder Molkereien.
Die Bundesregierung werde die Finanzierung
des Fonds jetzt prüfen, sagte ein Vertreter des
Bundeslandwirtschaftsministeriums nach der Urteilsverkündung
in Karlsruhe.
Vorläufiges
Aus für die ZMP
"Für die ZMP bedeutet das zunächst
das Aus nach nahezu 60 Jahren Marktberichterstattung,
sofern die Wirtschaft und der Gesetzgeber keine Lösungen
finden." erklärt die Zentrale Markt- und
Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP), Bonn in
einer Pressemitteilung.
Wegen künftig fehlender Nachdrucke
von ZMP-Informationen in Fach- und Tageszeitungen
von nahezu 30 Millionen täglich müsse die
Agrarbranche vorerst erhebliche Informationsdefizite
hinnehmen, so die ZMP. Jetzt seien die Dachverbände
und die Politik aufgerufen, über neue Strukturen
nachzudenken und wegen des bestehenden Bedarfs [Anm.:
nach Marktinformationen] auch umzusetzen.
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