Zur Entlastung des EU-Schlachtschweinemarktes hat die EU-Kommission jetzt Exporterstattungen für Schlachthälften, Teilstücke und Schweinebäuche beschlossen.
Ausfuhrerstattung für Schweinefleisch beschossen
Die EU-Kommission hat am 29.11.2007 beschlossen, für die Ausfuhr von Schweinefleisch aus der EU in Drittländer Exporterstattungen zu gewähren. Für Schlachthälften und Teilstücke - jeweils frisch und gefroren - beläuft sich die Erstattung auf 31,10 Euro/100 kg. Für Bauchspeck liegt die Erstattung bei 19,04 Euro/t.
Im Gegenzug hat die Kommission die im vergangenen Monat eingeführte Beihilferegelung für die private Lagerhaltung (PLH) ausgesetzt.