Für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte hat die Bundesregierung rechtzeitig vor Beginn der neuen Erntesaison Klarheit geschaffen.
Regelung zur Zulassung von Saisonarbeitskräften
Nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Anpassung der Geschäftsanweisungen für die Arbeitsagenturen vorgenommen. Nach Einschätzung des BMELV wird mit der Neuregelung für die Landwirtschaft eine praktikable Lösung und damit Planungssicherheit für den Einsatz von Erntehelfern geschaffen.
In Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit können laut BMELV zukünftig ohne weitere Vorrangprüfung 90 % ausländische Arbeitskräfte zugelassen werden, wenn keine realistischen Chancen bestehen, mehr als 10 % inländische Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen.
Nach Aussage das BMELV haben Landwirte somit spätestens sechs Wochen vor Erntebeginn Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zukünftig könnten nochmalige Vermittlungsbemühungen von Inländern unterbleiben, wenn nach der Arbeitsmarktlage keine konkreten Erfolgsaussichten bestehen. Die einzelnen Arbeitsagenturen müßten nun vor Ort Sorge tragen, daß diese Regelung auch konsequent umgesetzt werde, damit den Betrieben die benötigten Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen und die Ernte eingeholt werden kann.
Mit der Neuregelung würde de facto in den Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit eine 90:10 Regelung eingeführt und damit auch dem besonderen Anliegen der Landwirtschaft Rechnung getragen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)