Beibehaltung
der geltenden Temperaturgenzwerte
Zum 5. Januar 2007 gelten
in der EU veränderte Regelungen beim Tiertransport.
Kurzfristig
hat sich die Europäische Kommission jetzt jedoch mit den EU-Mitgliedsländern
darauf verständigt, vorerst die geltenden Temperaturgenzwerte bei Langstreckentransporten
von Tieren beizubehalten.
Neue
Bestimmungen für Transportfahrzeuge
Ab dem 5. Januar 2007 gelten
unterschiedliche Anforderungen für Transportfahrzeuge, die Tiere
unter
8 Stunden oder
über 8 Stunden transportieren.
Bei
Transporten unter 8 Stunden können bestehende Fahrzeuge unverändert
eingesetzt werden.
Für Langstreckentransporte (über
8 Stunden) gelten verschäfte Anforderungen:
ständiger
Zugang aller transporteirten Tiere zu einer Tränkvorrichtung,
Belüftungssysteme
zur Realisierung eines Temperaturbereiches zwischen 0 und 35°C,
Temperaturüberwachungssystem
und Warnsystem bei Temperaturüberschreitung,
Einsatz eines Navigationssystems
bei Neufahrzeugen. Ab dem 01.01.2009 ist ein
Navigationsgerät
bei sämtlichen Fahrzeugen (auch bei Altfahrzeugen) vorgeschrieben.
Ladedichte
bei Schweinen
Die Ladedichte bei Schweinen darf 235 kg pro
Quadratmeter nicht überschreiten. Alle anderen Vorgaben entfallen.
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