Die Fußball-WM läßt die Nachfrage nach
schwarz-rot-gold-gefärbten Eiern boomen und das Freiland-Eier-Angebot wird
immer knapper. Gute Aussichten also für stalile Eierpreise.
Marktlage
Am
Eier-Markt entwickeln sich Angebot und Nachfrage weitgehend ausgeglichen. Die
kontinuierliche Nachfrage steht einem insgesamt bedarfsdeckenden Angebot gegenüber.
Da die Verbrauchernachfrage recht rege verläuft und der LEH zügig neue
Ware bei den Packstellen ordert, bleiben die Preise stabil.
Für
die Tage nach Pfingsten wird mit einer etweas schächeren Nachfrage gerechnet.
Abzuwarten bleibt, ob das Angebot weiterhin so bedarfsorentiert ist, daß
die stabile Preistendenz anhält.
Bereits gekochte und gefärbte Eier, die
hierzulande vor allem an Karneval und an Ostern hoch im Kurs stehen, sind in diesem
Jahr ein Renner: Die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle, Bonn (ZMP) berichtet,
daß in den ersten vier Monaten dieses Jahres die Verbraucher rund 17 %
mehr gefärbte Eier gekauft haben als im Vorjahr. Der Anteil an den gesamten Eierkäufen
der Privathaushalte (ohne Außer-Haus-Käufe) erhöhte sich auf 9,3 % gegenüber
8 % im Vorjahreszeitraum.
Die Fußballweltmeisterschaft
in Deutschland beschert den gefärbten Eiern derzeit einen weiteren Boom: Eier
in den Farben schwarz-rot-gold kommen bei den Verbrauchern so gut an, daß
die Färbereien trotz Sonderschichten die Nachfrage des Handels kaum decken können.
Kennzeichnung
als "Freiland-Ei" nur mit Ausnahmegenehmigung
Seit
dem 10. Mai ist die Geflügelaufstallungsverordnung in Deutschland in Kraft
getreten: Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) gehalten
werden.
Ausnahmen werden von den Kreisveterinärämtern nur
unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt, die zum Beispiel eine maximale Geflügeldichte
beinhalten. Die Geflügeldichte ist in der aktuellen Verordnung wesentlich großzügiger
definiert als in dem vorangegangenen Entwurf und ermöglicht nun auch die Genehmigung
der Freilandhaltung für kommerzielle und überregional vermarktende Betriebe.
Ab
dem 12. Mai gelegte Eier dürfen hierzulande nur dann noch als Freilandeier
vermarktet werden, wenn der Betrieb über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung
verfügt.
Da noch völlig unklar ist, wie rasch und in welchem
Umfang derartige Genehmigungen erteilt werden, ist noch nicht abzusehen, inwieweit
sich das Angebot an Freilandeiern auf dem Markt verringern wird. Ob die Abnehmerseite
stattdessen auf Bodenhaltungsware ausweichen wird oder ob sie stärker auf importierte
Freilandeier zurückgreift, bleibt abzuwarten. Kräftige Verschiebungen zwischen
Haltungsformen und Herkünften dürften am Eiermarkt unvermeidbar sein, an der Gesamtmenge
der verfügbaren Ware wird sich allerdings nichts ändern.
Hausse-Tendenz bei Verknappung des Freilandeier-Angebotes
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