Neues Biosiegel aus Hessen
Ruth Hirling, LLH hirlingr@llh.hessen.de Stand: 17.03.2006


Das bekannte nationale sechseckige Ökozeichen gibt es nun auch erweitert als hessisches Ökozeichen „Bio-Siegel-HESSEN“.

Bio-Siegel-HESSEN
Das Siegel soll den regionalen Charakter von hessischen Bioprodukten dem Verbraucher gegenüber betonen und den Absatz dieser Produkte fördern. Träger des Siegels sind das Land Hessen und die Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ (MGH), die das Siegel verwaltet und umsetzt. Die MGH ist der Lizenzgeber des Siegels.

Vertragliche Lizenznehmer können Mitgliedsorganisationen des MGH sein, z.B. Erzeugergemeinschaften, Verbände, die wiederum Verträge mit Zeichennutzern abschließen können. Zeichennutzer können z. B. die Mitgliedsbetriebe sein.

Der Einzelbetrieb kann das Siegel dann für die vertraglich genannten Produkte entsprechend den Bestimmungen verwenden. Bei Einzelbetrieben, die keiner Organisation angehören, die Lizenznehmer ist, kann auch die MGH als Lizenznehmer fungieren.

 

Hohe Produktions- und Qualitätsstandards
Grundlage des Biosiegels ist die EG-Ökoverordnung, wobei aber höhere Standards verlangt werden:
• Komplett durchgeführte Umstellung des Betriebes auf Bioanbau,
• Erfüllung der Handelsklassen Extra, 1 oder 2 bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, weiterhin
• strenge Bestimmungen bei Fleisch.

Die Bestimmungen zur Herkunft der Produkte sehen z.B. bei pflanzlichen Produkten vor, daß der Anbau zu 100 % in Hessen erfolgen muß, bei der Erzeugung von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem Alter von 6 Wochen in Hessen gehalten werden.

Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (z. B. Milch bei Milcherzeugnissen) aus hessischer Erzeugung stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, sie müssen natürlich aus Bioerzeugung sein und auch sonst die Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen des Biosiegels erfüllen.

Durch ein Qualitätssicherungssystem soll sichergestellt werden, daß die Bedingungen für die Nutzung des Siegels eingehalten werden. Dieses System sieht u.a. vertraglich festgelegte Betriebskontrollen durch eine zugelassene Kontrollstelle vor.

 

Kosten
Die zusätzlich erforderliche Kontrolle auf die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen des Biosiegels ist kostenpflichtig.

Fragen zu weiteren eventuell anfallenden Kosten, z B. Mitgliedschaft im MGH, Nutzungskosten an den Lizenznehmer usw. oder Fragen zum neuen regionalen Siegel können an die MGH gerichtet werden.

 

Weitere Informationen / Kontakt / Fragen
Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ GmbH (MGH)
Homburger Str. 9
61169 Friedberg
Tel. 
Fax
E-Mail
Internet
06031 / 73235
06031 / 93061
info@gutes-aus-hessen.de
www.gutes-aus-hessen.de

Informationen außerdem unter www.bio-siegel-hessen.de, wo auch das Handbuch für das Bio-Siegel HESSEN mit sämtlichen Bestimmungen als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.

 
 
 
 
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