Vogelgrippe: Stallpflicht gilt ab heute

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 17.02.2006


Vogelgrippe: Vorgezogene Stallpflicht ab 17. Februar
Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, gilt in Deutschland ab heute, dem 17. Februar 2006 wieder eine Stallpflicht für Geflügel. Damit muß in Deutschland zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Nutzgeflügel wie Hühner, Fasane, Enten oder Gänse wieder im Stall untergebracht werden.

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Das Verbot der Freilandhaltung sollte ursprünglich erst am 1. März gelten, wegen der akuten Fälle auf Rügen wurde die Maßnahme vorgezogen. Die Stallpflicht gilt voraussichtlich bis Ende April. Zugleich trat ein bundesweites Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten in Kraft.

 

Vogelgrippe: Auf Rügen 13 Fälle von H5N1 bestätigt
Auf Rügen ist die Zahl der Tiere, bei denen das gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen wurde, inzwischen auf 13 gestiegen.

Die beiden Schwäne, die in der letzten Woche tot auf Rügen gefunden wurden, waren mit hoch pathogenem Influenzavirus vom Typ H5N1/Asia infiziert. Dieses bestätigt das Friedrich- Loeffler-Institut. Der Erreger wurde mittels molekularbiologischen Nachweisverfahren eindeutig nachgewiesen. Am Donnerstag Abend wurden zehn weitere Nachweise von Vogelgrippe/H5N1 bestätigt. Die neun Schwäne und eine Gans waren auf der Insel Rügen verendet.

Auch in Polen schreibt eine neue Verordnung wieder die Stallpflicht für Geflügel vor, obwohl in Polen bisher noch kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen wurde. Sofern kein Stall zur Verfügung steht, muß der Auslauf eingezäunt und überdacht werden, um den Kontakt der Tiere mit Wildvögeln zu verhindern.

Neue Vogelgrippe-Fälle traten in Griechenland und Rumänien auf.

 

Verordnung zur Geflügelaufstallung
Die "Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest" vom 15. Februar 2006 finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): ... zur Verordnung

 
 
 
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