Vogelgrippe-Verdacht in Deutschland

S. Linker sabine.linker@llh.hessen.de Stand: 15.02.2006


Nach Italien und Österreich besteht jetzt auch in Deutschland der Verdacht auf Vogelgrippe.

Vogelgrippe-Verdacht auch in Deutschland
Die Vogelgrippe hat jetzt offenbar auch Deutschland erreicht. Nach Angaben von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer wurden auf der Ostsee-Insel Rügen vier tote Schwäne entdeckt. Bei zwei Tieren sei in einem ersten Schnelltest das auch für den Menschen gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen worden. Nach Aussage von Minister Seehofer deutet alles auf das hochpathogene Virus H5N1 hin. Die Landesregierung in Schwerin habe sofort alle Notmaßnahmen wie die Schutz- und Sperrzonen eingeleitet. Urlauber hatten die toten Tiere bereits am 08.02.2006 entdeckt.

Die Proben würden jetzt im EU-Referenz-Labor in Großbritannien untersucht. Das endgültige Ergebnis soll am 16.02.2006 vorliegen.

Vorgezogene Stallpflicht ab 17. Februar 2006
Um die Infizierung weiterer Tiere zu verhindern, soll die bundesweite Stallpflicht für Geflügel bereits am 17.02.2006 in Kraft treten.

In Berlin berät heute der nationale Tierseuchenkrisenstab. Krisenstab über das weitere Vorgehen. In Brüssel wollen EU-Experten über mögliche Schutzmaßnahmen sprechen.

 

Ausbreitung der Vogelgrippe bis zum 09.02.2006

Grafik: PBS, Alexandria, Virginia/USA, Stand: 09.02.2006

 

Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes liegt vor
Als Konsequenz aus der aktuellen Risikobewertung, den das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 14.02.2006 vorgelegt hat, will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe weiter verschärfen. Das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel habe sich jetzt auch von der Südwest- und der Zentralroute des Vogelzuges erhöht. Das BMELV betont, daß die Ursachen für den Eintrag von H5N1-Virus durch Schwäne in Italien, Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Slowenien weiterhin unklar seien.

Eilverordnung geplant
Das BMELV will eine Eilverordnung für das das bundesweite Aufstallen von Geflügel am dem 17. Februar erlassen. Erst am Nachmittag des 14. Februar hatte Minister Seehofer angeordnet, die ursprünglich für den 01. März vorgesehene Aufstallungspflicht auf den 20. Februar vorzuziehen, nachdem auch in Österreich Vogelgrippe-Verdachtsfälle aufgetreten waren. Als weitere Schutzmaßnahmen nennt das Ministerium:

  • Ein generelles Verbot von Geflügelveranstaltungen und -märkten. Ausnahmen seien jedoch möglich. Die Ausnahmeregelungen sollen strikter gefaßt und auf lokale Veranstaltungen beschränkt werden. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung klinisch untersucht werden.

  • Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um möglichst viele Tiere einer Untersuchung im Rahmen des Wildvogelmonitorings zuzuführen.

  • Die Bevölkerung sei aufgerufen, die Behörden bei der Überwachung der Wildvogelpopulation zu unterstützen und das Auffinden verendeter Tiere umgehend den zuständigen Behörden vor Ort zu melden.
 
 
 
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