Nach Italien und Österreich
besteht jetzt auch in Deutschland der Verdacht auf Vogelgrippe.
Vogelgrippe-Verdacht
auch in Deutschland
Die Vogelgrippe hat jetzt offenbar auch Deutschland
erreicht. Nach Angaben von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer wurden auf der
Ostsee-Insel Rügen vier tote Schwäne entdeckt. Bei zwei Tieren sei in einem ersten
Schnelltest das auch für den Menschen gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen worden.
Nach Aussage von Minister Seehofer deutet alles auf das hochpathogene Virus H5N1
hin. Die Landesregierung in Schwerin habe sofort alle Notmaßnahmen wie die Schutz-
und Sperrzonen eingeleitet. Urlauber hatten die toten Tiere bereits am 08.02.2006
entdeckt.
Die Proben würden jetzt im EU-Referenz-Labor in
Großbritannien untersucht. Das endgültige Ergebnis soll am 16.02.2006 vorliegen.
Vorgezogene Stallpflicht
ab 17. Februar 2006
Um die Infizierung weiterer Tiere zu verhindern,
soll die bundesweite Stallpflicht für Geflügel bereits am 17.02.2006 in Kraft
treten.
In Berlin berät heute der nationale Tierseuchenkrisenstab.
Krisenstab über das weitere Vorgehen. In Brüssel wollen EU-Experten über mögliche
Schutzmaßnahmen sprechen.
Ausbreitung
der Vogelgrippe bis zum 09.02.2006
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Grafik:
PBS, Alexandria, Virginia/USA, Stand: 09.02.2006 |
Risikobewertung
des Friedrich-Loeffler-Institutes liegt vor
Als Konsequenz aus der
aktuellen Risikobewertung, den das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 14.02.2006
vorgelegt hat, will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe weiter verschärfen. Das Risiko
einer Einschleppung durch Zugvögel habe sich jetzt auch von der Südwest- und der
Zentralroute des Vogelzuges erhöht. Das BMELV betont, daß die Ursachen für
den Eintrag von H5N1-Virus durch Schwäne in Italien, Griechenland, Bulgarien,
Kroatien und Slowenien weiterhin unklar seien.
Eilverordnung
geplant
Das BMELV will eine Eilverordnung für das das bundesweite
Aufstallen von Geflügel am dem 17. Februar erlassen. Erst am Nachmittag des
14. Februar hatte Minister Seehofer angeordnet, die ursprünglich für den
01. März vorgesehene Aufstallungspflicht auf den 20. Februar vorzuziehen,
nachdem auch in Österreich Vogelgrippe-Verdachtsfälle aufgetreten waren. Als weitere
Schutzmaßnahmen nennt das Ministerium:
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Ein generelles
Verbot von Geflügelveranstaltungen und -märkten. Ausnahmen seien jedoch
möglich. Die Ausnahmeregelungen sollen strikter gefaßt und auf lokale
Veranstaltungen beschränkt werden. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen
Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung
klinisch untersucht werden.
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Mit den
Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um
möglichst viele Tiere einer Untersuchung im Rahmen des Wildvogelmonitorings
zuzuführen.
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Die Bevölkerung
sei aufgerufen, die Behörden bei der Überwachung der Wildvogelpopulation
zu unterstützen und das Auffinden verendeter Tiere umgehend den zuständigen
Behörden vor Ort zu melden.
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